Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bösel West"
Vorlage
086/2019 ST
Aktenzeichen
612605ST:Bösel West
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Lüchow-Dannenberg sind im Rahmen der 1. Änderung Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen worden.

 

Allein diese Ausweisung, die die Errichtung raumbedeutsamer Anlagen an anderer Stelle ausschließt, ermöglicht die Genehmigung von Windenergieanlagen in diesen Gebieten ohne weitere Bauleitplanung.

 

Das oben genannte Vorranggebiet befindet sich in den Gemarkungen Bösel der Stadt Lüchow (Wendland) und Teplingen der Stadt Wustrow (Wendland).

Es ist vorgesehen, für das Vorranggebiet in jeder Gemeinde jeweils einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Sondergebiet „Windenergie“ auszuweisen.

 

Durch die Erstellung eines Bebauungsplanes haben die Städte mehr Einfluss- und Regelungsmöglichkeiten, wobei sie sich dennoch an die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Lüchow-Dannenberg halten müssen.

Durch das Bebauungsplanverfahren wird auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt.

 

Die Planungen des möglichen Investors sind den Räten der Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) in einer Informationsveranstaltung am 21. Oktober 2019 vorgestellt worden.

 

Für dieses Vorhaben sollte ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erlassen werden. Dieses bietet noch speziellere Regelungsmöglichkeiten und gilt nur für das beantragte Vorhaben.

Kommt dieses nicht zur Ausführung, kann der Bebauungsplan aufgehoben werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nach seiner Rechtsgrundlage, dem § 12 Baugesetzbuch, mit zwei weiteren Elementen verknüpft, nämlich dem Vorhabens- und Erschließungsplan sowie dem Durchführungsvertrag.

Alle drei Elemente müssen aufeinander abgestimmt werden.

Der Vorhabens- und Erschließungsplan ist ein Vorschlag des Vorhabenträgers, der mit der Gemeinde abzustimmen ist.

Der Bebauungsplan wird auf der Grundlage des vom Vorhabenträgers vorgegebenen Vorhabens- und Erschließungsplanes von der Gemeinde beschlossen. Er bildet die Rechtsgrundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.

Die Gemeinde hat vor Beschluss über den Bebauungsplan mit dem Vorhabenträger den Durchführungsvertrag zu schließen. Im Durchführungsvertrag muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Übernahme der Kosten von Planung und Erschließung verpflichten.

       


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Planungskosten trägt der Vorhabenträger.

 

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, für das Windenergievorranggebiet „Bösel West“ in der Gemarkung Bösel einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Ziel aufzustellen, ein Sondergebiet „Windenergie“ auszuweisen.

 

Der Geltungsbereich ist im Lageplan, der der Sitzungsvorlage Nr. 086/2019 ST vom 28.10.2019 als Anlage beigefügt ist, dargestellt.