Betreff
Wirtschaftsplan 2020 des Kommunal-Service Lüchow
Vorlage
071/2019 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2020
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2020 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Da die bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge zum 31. Dezember 2019 voraussichtlich auf ca. 50.000,00 € abgebaut sind, wird im Rahmen der Haushaltsplanung nicht mehr den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der Prüfung der Jahresabschlüsse hinsichtlich des Abbaus der Gewinnvorträge gefolgt. Der zum Jahresende erwartete Restbestand an Gewinnvorträgen soll auf Vorschlag der Betriebsleitung für künftig eventuell nicht vorhersehbare Verluste vorgehalten werden.

 

Den Aufwendungen in Höhe von 1.685.500,00 € stehen Erträge in gleicher Höhe gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen 2019 um 53.800,00 € gesunken. Trotz rückläufiger Erträge aus der Personalkostenerstattung und gestiegenen Aufwendungen für die Unterhaltung der baulichen Anlagen, Fahrzeuge und Geräte führen u. a. die in 2019 einmalig angefallenen Kosten für die Meisterausbildung eines Beschäftigten sowie die im Zuge der Neubesetzung von Arbeitsplätzen gesunkenen Personalkosten zu der Reduzierung des Gesamtvolumens.

 

Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2020 und 2019 einschließlich des Ist-Zustandes per 31. August 2019 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.

 

Zur Finanzierung der Investitionen und der Entnahmen aus den Sonderposten stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.100,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

 

Im Stellenplan 2020 sind im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Stellen zwar unverändert geblieben; aufgrund der Korrektur der Bewertung der Stelle der technischen Werkleitung sowie des neuen Aufgabenzuschnitts des/r kaufmännischen Beschäftigten nach Austritt der/s Stelleninhaberin/s sind Änderungen bei den Entgeltgruppen vorzunehmen. 


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt! 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2020 in der vorliegenden Fassung, die der Sitzungsvorlage Nr. 071/2019 SG vom 04.11.2019 als Anlage beigefügt ist, zuzustimmen.