Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des
„Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die
Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des
Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO
aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.
Der Erfolgsplan 2020 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Da die
bisher aufgelaufenen Gewinnvorträge zum 31. Dezember 2019 voraussichtlich auf
ca. 50.000,00 € abgebaut sind, wird im Rahmen der Haushaltsplanung nicht mehr
den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg aus der
Prüfung der Jahresabschlüsse hinsichtlich des Abbaus der Gewinnvorträge
gefolgt. Der zum Jahresende erwartete Restbestand an Gewinnvorträgen soll auf
Vorschlag der Betriebsleitung für künftig eventuell nicht vorhersehbare
Verluste vorgehalten werden.
Den Aufwendungen in Höhe von 1.685.500,00 € stehen Erträge in gleicher Höhe
gegenüber. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen
2019 um 53.800,00 € gesunken. Trotz rückläufiger Erträge aus der
Personalkostenerstattung und gestiegenen Aufwendungen für die Unterhaltung der
baulichen Anlagen, Fahrzeuge und Geräte führen u. a. die in 2019 einmalig angefallenen
Kosten für die Meisterausbildung eines Beschäftigten sowie die im Zuge der
Neubesetzung von Arbeitsplätzen gesunkenen Personalkosten zu der Reduzierung
des Gesamtvolumens.
Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2020 und 2019 einschließlich des Ist-Zustandes
per 31. August 2019 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als
Anlage beigefügt.
Zur Finanzierung der Investitionen und der Entnahmen aus den Sonderposten
stehen die geplanten Abschreibungen zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf
in Höhe von 1.100,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten
Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.
Im Stellenplan 2020 sind im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Stellen zwar unverändert geblieben; aufgrund der Korrektur der Bewertung der Stelle der technischen Werkleitung sowie des neuen Aufgabenzuschnitts des/r kaufmännischen Beschäftigten nach Austritt der/s Stelleninhaberin/s sind Änderungen bei den Entgeltgruppen vorzunehmen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt!
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen,
dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan
des Kommunal-Service Lüchow für das Geschäftsjahr 2020 in der vorliegenden
Fassung, die der Sitzungsvorlage Nr. 071/2019 SG vom 04.11.2019 als Anlage
beigefügt ist, zuzustimmen.