Betreff
Jahresabschluss des Kommunal-Service Lüchow zum 31. Dezember 2018 und Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage
072/2019 SG
Aktenzeichen
666201SG:Jahresabschlüsse/2018/Abschluss
Art
Sitzungsvorlage SG

Für den Eigenbetrieb ist für jedes Geschäftsjahr ein Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang - unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsgesetzbuches aufzustellen.

Der Jahresabschluss des Kommunal-Service Lüchow zum 31. Dezember 2018 einschließlich Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg sowie Jahresabschluss und Lagebericht sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.

Die Bilanz des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ schließt für das Geschäftsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.113.614,76 € ab. Auf der Aktivseite werden insbesondere das Sachanlagevermögen im Gesamtwert von 759.861,62 € sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände über insgesamt 353.232,51 € ausgewiesen. Trotz der zu verrechnenden Abschreibungen steigt der Gesamtwert des Sachanlagevermögens aufgrund der Anschaffung u. a. eines Traktors und einer Astschere. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aus der Abrechnung von Lieferungen und Leistung sowie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die samtgemeindeeigenen Bankkonten. Das Eigenkapital ist durch den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,03 € gesunken. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2018 rund 84,2 % (im Vorjahr: 77,5 %) und ist als gut zu bezeichnen. Rückstellungen waren insbesondere für Ansprüche aus nicht abgegoltenen Überstunden und Entgeltnachzahlungen zu bilden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr bewegten sich die Umsatzerlöse fast in dem von uns erwarteten Rahmen. Durch den Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten im Wesentlichen für Arbeiten im Straßenwesen, in den Grünanlagen und zur Unterhaltung von Gebäuden konnten in 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 1.559.785,20 € erzielt werden. Die Materialaufwendungen sind insbesondere für die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrzeugen und Geräten sowie den Bedarf an Kraft- und Schmierstoffen angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Erstattung von Verwaltungskosten an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Aufwendungen für Versicherungen, Gebäudereinigung, EDV sowie Aus- und Fortbildung. In 2018 wurde erstmals im Rahmen einer Spitzabrechnung zum Bilanzstichtag die insbesondere durch die Einsparungen bei den Materialaufwendungen, Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen erzielten Überschüsse an die Auftraggeber erstattet, sodass entsprechend den Planungen für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,03 € ausgewiesen wird.

Die Investitionen betrafen insbesondere die Anschaffung eines Traktors, einer Astschere und eines Mulchgerätes. Die in 2018 erwirtschafteten Abschreibungen reichten nicht ganz zur Finanzierung der Investitionen aus, sodass in Vorjahren nicht benötigte Mittel in Anspruch genommen werden mussten.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 einschließlich Lagebericht wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg vor Ort im September 2019 geprüft. Mit Datum vom 30. Oktober 2019 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Von der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,03 € auf neue Rechnung vorzutragen.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des Kommunal-Service Lüchow festzustellen,

 

b)            den für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,03 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

c)            der Betriebsleitung gemäß § 33 EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

  

 

D.SBM.