Für den Eigenbetrieb
ist für jedes Geschäftsjahr ein Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang - unter Beachtung der Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Der Jahresabschluss des Kommunal-Service Lüchow zum 31. Dezember 2018
einschließlich Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Der
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg sowie
Jahresabschluss und Lagebericht sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen
beigefügt.
Die Bilanz des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ schließt für das
Geschäftsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.113.614,76 € ab. Auf der
Aktivseite werden insbesondere das Sachanlagevermögen im Gesamtwert von
759.861,62 € sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände über insgesamt
353.232,51 € ausgewiesen. Trotz der zu verrechnenden Abschreibungen steigt der
Gesamtwert des Sachanlagevermögens aufgrund der Anschaffung u. a. eines
Traktors und einer Astschere. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen
die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aus der Abrechnung von Lieferungen und
Leistung sowie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die samtgemeindeeigenen
Bankkonten. Das Eigenkapital ist durch den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in
Höhe von 20.000,03 € gesunken. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
beträgt zum 31. Dezember 2018 rund 84,2 % (im Vorjahr: 77,5 %) und ist als gut
zu bezeichnen. Rückstellungen waren insbesondere für Ansprüche aus nicht
abgegoltenen Überstunden und Entgeltnachzahlungen zu bilden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr bewegten sich die Umsatzerlöse fast in dem
von uns erwarteten Rahmen. Durch den Einsatz von
Personal, Fahrzeugen und Geräten im Wesentlichen für Arbeiten im Straßenwesen,
in den Grünanlagen und zur Unterhaltung von Gebäuden konnten in 2018
Umsatzerlöse in Höhe von 1.559.785,20 € erzielt werden. Die
Materialaufwendungen sind insbesondere für die erforderlichen
Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrzeugen und Geräten sowie den Bedarf an Kraft-
und Schmierstoffen angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
betreffen hauptsächlich die Erstattung von Verwaltungskosten an die
Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Aufwendungen für Versicherungen,
Gebäudereinigung, EDV sowie Aus- und Fortbildung. In 2018 wurde erstmals im
Rahmen einer Spitzabrechnung zum Bilanzstichtag die insbesondere durch die
Einsparungen bei den Materialaufwendungen, Personalkosten und sonstigen
betrieblichen Aufwendungen erzielten Überschüsse an die Auftraggeber erstattet,
sodass entsprechend den Planungen für das abgelaufene Geschäftsjahr ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,03 € ausgewiesen wird.
Die Investitionen betrafen insbesondere die Anschaffung eines Traktors,
einer Astschere und eines Mulchgerätes. Die in 2018 erwirtschafteten
Abschreibungen reichten nicht ganz zur Finanzierung der Investitionen aus,
sodass in Vorjahren nicht benötigte Mittel in Anspruch genommen werden mussten.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 einschließlich Lagebericht wurde
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg vor Ort im September 2019 geprüft. Mit Datum vom 30. Oktober
2019 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Von der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,03 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen,
dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) den
vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum
31. Dezember 2018 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 des
Kommunal-Service Lüchow festzustellen,
b) den
für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 20.000,03
€ auf neue Rechnung vorzutragen und
c) der
Betriebsleitung gemäß § 33 EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu
erteilen.
D.SBM.