Der erste Haushaltsplanentwurf ist in der gemeinsamen Fraktionssitzung am 22. Oktober 2019 vorgestellt und vorberaten worden.

 

Ergebnishaushalt:

 

Gesamtergebnisplan

Plan 2019

 

Haushaltsansatz 2020

(Stand: 22.10.2019)

Ordentliche Erträge

19.683.300,00

20.412.100,00

Ordentliche Aufwendungen

19.616.800,00

21.270.200,00

Ordentliches Ergebnis

66.500,00

- 858.100,00

Außerordentliche Erträge

0,00

0,00

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

0,00

Außerordentliches Ergebnis

0,00

0,00

Jahresergebnis

66.500,00

- 858.100,00

 

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf in Höhe von 858.100,00 € aus.

 

Die ordentlichen Erträge erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 728 T€. Die ordentlichen Aufwendungen steigen im Vergleich zum Vorjahr um 1.728 T€.

Die Steigerungen hängen im Wesentlichen mit höheren Personal- und Transferaufwendungen zusammen.

 

Nach der gemeinsamen Fraktionssitzung wurden die Ansätze für die Aufstellung von Containern an der Grundschule Clenze mit rd. 70.000,00 € von der Fachabteilung nachgemeldet, sodass der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt 933.100,00 € ergibt.

 

Weitere Änderungsvorschläge ergeben sich in den Fachausschusssitzungen.

 

Finanzhaushalt:

Im Finanzhaushalt werden neben den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes die Investitionen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und deren Finanzierung dargestellt.

 

Die dem Haushaltsplan 2020 zugrunde liegenden Investitionen sind dem Investitionsprogramm (Anlage 3) zu entnehmen. Hierin sind die einzelnen Maßnahmen aufgeführt.

Einige Anpassungen erfolgten bereits im Anschluss an die gemeinsame Fraktionssitzung.

 

 

In der nachfolgenden Übersicht ist der Finanzhaushalt mit den Daten der Fraktionssitzung (Stand: 22.10.2019) und den überarbeitenden Daten (Stand: 05.11.2019; Anpassung der Investitionen und der Kreditaufnahme) dargestellt.

 

Die Salden im Finanzhaushalt in der Übersicht:

Gesamtfinanzplan

Haushaltsansatz 2020

(Stand: 22.10.2019)

Haushaltsansatz 2020

(Stand: 05.11.2019)

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

19.947.500,00

19.947.500,00

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

19.908.400,00

19.983.400,00

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

39.100,00

- 35.900,00

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

245.000,00

1.249.700,00

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

8.261.500,00

3.071.500,00

Saldo aus Investitionstätigkeit

-8.016.500,00

-1.821.800,00

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

8.016.500,00

1.821.800,00

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

812.000,00

560.00,00

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

7.204.500,00

1.261.800,00

Finanzmittelbestand

-772.900,00

-595.900,00

 

Zur Finanzierung der Investitionen werden im Haushaltsjahr 2020 Kreditaufnahmen in Höhe von 1.821.800,00 € benötigt. Für die ordentliche Tilgung von Krediten werden 560.000,00 € eingeplant.

 

Eine Verpflichtungsermächtigung ist im Haushaltsjahr 2020 zulasten des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 2,4 Mio. € eingestellt worden. Diese ist für den Neubau der Grundschule Wustrow vorgesehen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Stellenplan:

Der Entwurf des Stellenplans ist gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 4 KomHKVO Bestandteil des Haushaltsplanes und diese Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 4).

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunal-Service-Lüchow“ für das Geschäftsjahr 2020 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 5 beigefügt. Die Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes erfolgt nach der Eigenbetriebsverordnung und den kaufmännischen Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB).

 

Er gliedert sich in einen Erfolgs- und einen Vermögensplan und enthält als wesentliche Aufgabe die anfallenden Bauhoftätigkeiten.

 

Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen.    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Für die Ausführung des Beschlusses sind Haushaltsmittel erforderlich.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom 05.11.2019/12.11.2019) mit folgenden Ergänzungen: