Der erste
Haushaltsplanentwurf ist in der gemeinsamen Fraktionssitzung am 22. Oktober
2019 vorgestellt und vorberaten worden.
Ergebnishaushalt:
Gesamtergebnisplan |
Plan 2019 |
Haushaltsansatz 2020 (Stand: 22.10.2019) |
Ordentliche Erträge |
19.683.300,00 |
20.412.100,00 |
Ordentliche Aufwendungen |
19.616.800,00 |
21.270.200,00 |
Ordentliches Ergebnis |
66.500,00 |
- 858.100,00 |
Außerordentliche Erträge |
0,00 |
0,00 |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 |
0,00 |
Außerordentliches Ergebnis |
0,00 |
0,00 |
Jahresergebnis |
66.500,00 |
- 858.100,00 |
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf
in Höhe von 858.100,00 € aus.
Die ordentlichen
Erträge erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 728 T€. Die ordentlichen
Aufwendungen steigen im Vergleich zum Vorjahr um 1.728 T€.
Die Steigerungen
hängen im Wesentlichen mit höheren Personal- und Transferaufwendungen zusammen.
Nach der
gemeinsamen Fraktionssitzung wurden die Ansätze für die Aufstellung von
Containern an der Grundschule Clenze mit rd. 70.000,00 € von der Fachabteilung
nachgemeldet, sodass der Fehlbedarf im
Ergebnishaushalt 933.100,00 €
ergibt.
Weitere
Änderungsvorschläge ergeben sich in den Fachausschusssitzungen.
Finanzhaushalt:
Im Finanzhaushalt
werden neben den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushaltes die
Investitionen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und deren Finanzierung
dargestellt.
Die dem Haushaltsplan
2020 zugrunde liegenden Investitionen sind dem Investitionsprogramm (Anlage 3)
zu entnehmen. Hierin sind die einzelnen Maßnahmen aufgeführt.
Einige Anpassungen
erfolgten bereits im Anschluss an die gemeinsame Fraktionssitzung.
In der
nachfolgenden Übersicht ist der Finanzhaushalt mit den Daten der
Fraktionssitzung (Stand: 22.10.2019) und den überarbeitenden Daten (Stand:
05.11.2019; Anpassung der Investitionen und der Kreditaufnahme) dargestellt.
Die Salden im Finanzhaushalt in der
Übersicht:
Gesamtfinanzplan |
Haushaltsansatz 2020 (Stand: 22.10.2019) |
Haushaltsansatz 2020 (Stand: 05.11.2019) |
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
19.947.500,00 |
19.947.500,00 |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
19.908.400,00 |
19.983.400,00 |
Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit |
39.100,00 |
- 35.900,00 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
245.000,00 |
1.249.700,00 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
8.261.500,00 |
3.071.500,00 |
Saldo aus
Investitionstätigkeit |
-8.016.500,00 |
-1.821.800,00 |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
8.016.500,00 |
1.821.800,00 |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
812.000,00 |
560.00,00 |
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit |
7.204.500,00 |
1.261.800,00 |
Finanzmittelbestand |
-772.900,00 |
-595.900,00 |
Zur Finanzierung
der Investitionen werden im Haushaltsjahr 2020 Kreditaufnahmen in Höhe von
1.821.800,00 € benötigt. Für die ordentliche Tilgung von Krediten werden
560.000,00 € eingeplant.
Eine
Verpflichtungsermächtigung ist im Haushaltsjahr 2020 zulasten des
Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 2,4 Mio. € eingestellt worden. Diese ist für
den Neubau der Grundschule Wustrow vorgesehen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.
Stellenplan:
Der Entwurf des
Stellenplans ist gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 4 KomHKVO Bestandteil des
Haushaltsplanes und diese Sitzungsvorlage beigefügt (Anlage 4).
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes:
Der Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes „Kommunal-Service-Lüchow“ für das Geschäftsjahr 2020 ist
dieser Sitzungsvorlage als Anlage 5 beigefügt. Die Wirtschaftsführung des
Eigenbetriebes erfolgt nach der Eigenbetriebsverordnung und den kaufmännischen
Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Er gliedert sich in
einen Erfolgs- und einen Vermögensplan und enthält als wesentliche Aufgabe die
anfallenden Bauhoftätigkeiten.
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes ist in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Für die Ausführung des Beschlusses sind Haushaltsmittel erforderlich.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand vom 05.11.2019/12.11.2019) mit folgenden Ergänzungen: