Die
Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der
Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2014 ist
neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle
Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2014 mit Überschüssen im
ordentlichen Ergebnis über 7.131.098,09 € und im außerordentlichen Ergebnis in
Höhe von 4.211,66 € ab. Das ordentliche Ergebnis liegt
trotz Mehraufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, der höheren Personalkosten,
Abschreibungen und Kreisumlage insbesondere aufgrund der vom Land Niedersachsen
gewährten kapitalisierten Bedarfszuweisung
über den
Erwartungen. Das außerordentliche Ergebnis fällt trotz der Verluste aus der
Verschrottung von Vermögensgegenständen im Rahmen der Baumaßnahmen in Clenze
und Schweskau aufgrund der Erträge, u. a. aus dem
Abgang von Investitionszuschüssen im Zuge der Verschrottung von
Vermögensgegenständen im Rahmen der vorgenannten Baumaßnahmen sowie dem Verkauf
eines alten Feuerwehrfahrzeuges, besser aus als erwartet.
Zu
Budgetüberschreitungen kam es in 2014 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:
Produkt |
|
Überschreitung € |
bereits ge- nehmigt € |
noch zu genehmigen € |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
131,53 |
0,00 |
131,53 |
11.1.2 |
Öffentlichkeitsarbeit |
19.428,14 |
20.000,00 |
0,00 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
1.497.302,87 |
320.549,81 |
1.176.753,06 |
12.6.1 |
Brandschutz |
32.643,59 |
20.833,47 |
11.810,12 |
27.2.1 |
Bücherei |
351,30 |
0,00 |
351,30 |
31.5.6 |
Andere soziale
Einrichtungen |
1.862,89 |
2.000,00 |
0,00 |
36.6.1 |
Offene Jugendarbeit |
8.288,47 |
0,00 |
8.288,47 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
137.472,90 |
104.172,19 |
33.300,71 |
61.1.1 |
Allgemeine
Finanz-wirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
73.600,00 |
0,00 |
73.600,00 |
|
Personal |
694.985,60 |
0,00 |
369.205,60 |
Die
Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Bücherei“, „Andere soziale
Einrichtungen“ sowie „Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und
Umlagen“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden. In übrigen
Budgets mit Mittelüberschreitung konnten zum Teil auch Mehrerträge erzielt
werden, diese reichen aber zur Deckung nicht aus. Durch Ratsbeschluss sind für
Budgets, in denen die Mittel überschritten wurden, noch nachträglich die in der
Spalte „noch zu genehmigen“ genannten Beträge überplanmäßig zu genehmigen.
Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG müssen Budgetüberschreitungen, die aus Zuführungen
zu Pensions- und Beihilferückstellungen (2014 = 325.780,00 €) resultieren,
nicht durch Ratsbeschluss genehmigt werden.
Bei den zahlungsunwirksamen
Budgets (Abschreibungen und Aufwendungen aus innerbetrieblicher
Leistungsverrechnung) traten folgende Überschreitungen ein:
Produkt |
Bezeichnung |
Über- schreitung € |
noch zu genehmigen € |
11.1.5 |
Einrichtungen für die
gesamte Verwaltung |
170.746,06 |
155.004,58 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
6,50 |
0,00 |
11.1.7 |
Kasse |
485,28 |
0,00 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
92.965,83 |
1.603,28 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung und
-lenkung |
113,50 |
0,00 |
12.2.4 |
Meldewesen |
718,10 |
0,00 |
12.6.1 |
Brandschutz |
110.940,38 |
48.138,69 |
21.1.1 |
Grundschulen |
1.586.290,24 |
1.564.446,86 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
13.098,28 |
11.943,95 |
42.4.1 |
Bäder |
716,07 |
0,00 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
30.610,08 |
0,00 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
24.221,98 |
0,00 |
61.1.1 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
125,00 |
0,00 |
Die Abweichungen
der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus Fehleinschätzung
hinsichtlich der Abschreibungen und der Verrechnung von innerbetrieblichen
Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Da entsprechend § 117 Absatz 5 NKomVG
lediglich Überschreitungen bei den Abschreibungen von einer Genehmigung durch
den Samtgemeinderat befreit sind, hat der Rat die vorgenannten Mehraufwendungen
aus der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen noch nachträglich zu
genehmigen.
In der
Finanzrechnung konnte aus der laufenden Verwaltungstätigkeit insbesondere aufgrund der kapitalisierten Bedarfszuweisung per
Saldo ein Finanzmittelüberschuss von 8.970.277,62 €, der erheblich über den zu
leistenden Tilgungen in Höhe von 256.906,74 € liegt, erzielt werden. Der
Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 1.940.110,69 € konnte
zu 8,5 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von Sachvermögen
gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der Investitionstätigkeit
wird durch Kreditaufnahmen finanziert. Es verbleibt ein Finanzmittelüberdeckung
von 4.018.989,31 €. Die Kreditermächtigungen lagen aufgrund der
Haushaltssatzung für Jahre 2013 und 2014 vor. Unter Berücksichtigung des
negativen Saldos aus haushaltsunwirksamen Vorgängen – verursacht durch die
Tilgung von Liquiditätskrediten – verbessert sich die Liquidität am Jahresende.
Zum 31. Dezember 2014 weist die Samtgemeinde einen negativen Bestand an
Zahlungsmitteln in Höhe von 1.452.971,06 € aus.
Für
die Investitionen lagen nur zum Teil Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden
und dem Vorjahr vor. Für folgende
Investitionen sind noch Mittel außer- bzw. überplanmäßig zur Verfügung zu
stellen, da eine Deckung durch das Budget nicht gegeben ist:
Bezeichnung |
Haushaltsrest 2013 € |
Plan € |
Außer- bzw. überplan-mäßig € |
Ist € |
Deckung über Budget € |
Noch zu genehmigen € |
Neubau FGH Lüthenthien |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
7.219,81 |
0,00 |
7.219,81 |
Ausbau FGH Schreyahn |
11.765,00 |
0,00 |
0,00 |
18.080,67 |
0,00 |
6.315,67 |
Hausalarmierungsanlage GS
Lüchow |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
1.933,04 |
0,00 |
1.933,04 |
Erwerb ü. 1000 €, Brandschutz |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
35.733,37 |
8.419,94 |
27.313,43 |
Erweiterung FGH Vasenthien |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
4.706,75 |
0,00 |
4.706,75 |
GS Wustrow,
Lehrerparkplatz |
15.000,00 |
0,00 |
0,00 |
18.524,62 |
0,00 |
3.524,62 |
FF Lübbow, Heizung und
Gruppenraum |
8.680,00 |
0,00 |
0,00 |
10.006,31 |
0,00 |
1.326,31 |
Lehrerparkplatz GS Lüchow |
0,00 |
30.000,00 |
0,00 |
31.947,97 |
95,89 |
1.852,08 |
Anschaffung über 1.000 €, GS Clenze |
0,00 |
3.500,00 |
4.512,84 |
32.570,91 |
12.151,98 |
12.406,09 |
TSFW FF Dünsche |
|
0,00 |
0,00 |
68.802,30 |
0,00 |
68.802,30 |
Einbau v. Digitalfunk DAN - F 4061 |
|
0,00 |
0,00 |
14.716,86 |
11.175,85 |
3.541,01 |
Einbau v. Digitalfunk DAN - F 5061 |
|
0,00 |
0,00 |
17.150,88 |
0,00 |
17.150,88 |
Zuführung
Versorgungsrücklage |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
23.792,60 |
17.954,35 |
5.838,25 |
Die
Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2014
mit einer Bilanzsumme über 48.465.451,14 € ab. Auf der Aktivseite wird
insbesondere das Anlagevermögen im Gesamtwert von 29.373.477,29 € ausgewiesen.
Trotz der zu verrechnenden Abschreibungen und Anlagenabgänge steigt das
Sachvermögen aufgrund Investitionen (u. a. Neubau der Grundschule Clenze,
energetische Sanierung der Grundschule Schweskau). Durch
die unentgeltliche Rückübertragung des Freibades auf die Stadt Lüchow (Wendland)
ergibt sich per Saldo ein Rückgang im Reinvermögen. Rückstellungen
wurden insbesondere für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und
Altersteilzeitvereinbarungen, für die Mängelbeseitigung in der Sporthalle
Lüchow sowie für die Elektrosanierung in der Grundschule Lüchow gebildet.
Der Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg - Außenstelle Lüchow - im Zeitraum von September bis November 2019
geprüft. Mit Datum vom 6. November 2019 wurde ein Bestätigungsvermerk erteilt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
|
€ |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
131,53 |
11.1.2 |
Öffentlichkeitsarbeit |
0,00 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
1.176.753,06 |
12.6.1 |
Brandschutz |
11.810,12 |
27.2.1 |
Bücherei |
351,30 |
31.5.6 |
Andere soziale
Einrichtungen |
0,00 |
36.6.1 |
Offene Jugendarbeit |
8.288,47 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
33.300,71 |
61.1.1 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
73.600,00 |
|
Personal |
369.205,60 |
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
|
€ |
|
|||
11.1.5 |
Einrichtungen für die
gesamte Verwaltung |
|
155.004,58 |
||||
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
|
1.603,28 |
||||
12.6.1 |
Brandschutz |
|
48.138,69 |
||||
21.1.1 |
Grundschulen |
|
1.564.446,86 |
||||
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
|
11.943,95 |
||||
c)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für die im Sachverhalt aufgeführten
Investitionen in Höhe von insgesamt 161.930,24 € außer- bzw. überplanmäßig zur
Verfügung zu stellen,
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2014 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2014 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
f)
mit dem
für 2014 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über
7.131.098,09 € und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.211,66 € den
Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und
g)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.