Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Jahr 2014
Vorlage
077/2019 SG
Aktenzeichen
202501SG:2014/Samtgemeinde
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2014 ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2014 mit Überschüssen im ordentlichen Ergebnis über 7.131.098,09 € und im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.211,66 € ab. Das ordentliche Ergebnis liegt trotz Mehraufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, der höheren Personalkosten, Abschreibungen und Kreisumlage insbesondere aufgrund der vom Land Niedersachsen gewährten kapitalisierten Bedarfszuweisung über den Erwartungen. Das außerordentliche Ergebnis fällt trotz der Verluste aus der Verschrottung von Vermögensgegenständen im Rahmen der Baumaßnahmen in Clenze und Schweskau aufgrund der Erträge, u. a. aus dem Abgang von Investitionszuschüssen im Zuge der Verschrottung von Vermögensgegenständen im Rahmen der vorgenannten Baumaßnahmen sowie dem Verkauf eines alten Feuerwehrfahrzeuges, besser aus als erwartet.

 

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2014 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

 

Produkt

 

Überschreitung

bereits ge-

nehmigt

noch zu

genehmigen

11.1.1

Gemeindeorgane

                131,53

0,00

131,53

11.1.2

Öffentlichkeitsarbeit

          19.428,14

20.000,00

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

     1.497.302,87

320.549,81

1.176.753,06

12.6.1

Brandschutz

          32.643,59

20.833,47

11.810,12

27.2.1

Bücherei

                351,30

0,00

351,30

31.5.6

Andere soziale Einrichtungen

 

1.862,89

 

2.000,00

 

0,00

36.6.1

Offene Jugendarbeit

8.288,47

0,00

8.288,47

54.1.1

Straßen und Wege

137.472,90

104.172,19

33.300,71

61.1.1

Allgemeine Finanz-wirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

 

73.600,00

 

 

 

0,00

 

 

 

73.600,00

 

Personal

        694.985,60

0,00

369.205,60

 

Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Bücherei“, „Andere soziale Einrichtungen“ sowie „Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden. In übrigen Budgets mit Mittelüberschreitung konnten zum Teil auch Mehrerträge erzielt werden, diese reichen aber zur Deckung nicht aus. Durch Ratsbeschluss sind für Budgets, in denen die Mittel überschritten wurden, noch nachträglich die in der Spalte „noch zu genehmigen“ genannten Beträge überplanmäßig zu genehmigen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG müssen Budgetüberschreitungen, die aus Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen (2014 = 325.780,00 €) resultieren, nicht durch Ratsbeschluss genehmigt werden.

 

Bei den zahlungsunwirksamen Budgets (Abschreibungen und Aufwendungen aus innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) traten folgende Überschreitungen ein:

 

 

Produkt

 

Bezeichnung

Über-

schreitung

noch zu

genehmigen

11.1.5

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

 

170.746,06

 

155.004,58

11.1.6

Finanzverwaltung

6,50

0,00

11.1.7

Kasse

485,28

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

92.965,83

1.603,28

12.2.2

Verkehrsregelung und -lenkung

113,50

0,00

12.2.4

Meldewesen

718,10

0,00

12.6.1

Brandschutz

110.940,38

48.138,69

21.1.1

Grundschulen

1.586.290,24

1.564.446,86

36.5.1

Kindertagesstätten

13.098,28

11.943,95

42.4.1

Bäder

716,07

0,00

54.1.1

Straßen und Wege

30.610,08

0,00

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

24.221,98

0,00

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

125,00

 

 

0,00

 

Die Abweichungen der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus Fehleinschätzung hinsichtlich der Abschreibungen und der Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Da entsprechend § 117 Absatz 5 NKomVG lediglich Überschreitungen bei den Abschreibungen von einer Genehmigung durch den Samtgemeinderat befreit sind, hat der Rat die vorgenannten Mehraufwendungen aus der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen noch nachträglich zu genehmigen.

 

 

In der Finanzrechnung konnte aus der laufenden Verwaltungstätigkeit insbesondere aufgrund der kapitalisierten Bedarfszuweisung per Saldo ein Finanzmittelüberschuss von 8.970.277,62 €, der erheblich über den zu leistenden Tilgungen in Höhe von 256.906,74 € liegt, erzielt werden. Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 1.940.110,69 € konnte zu 8,5 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von Sachvermögen gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der Investitionstätigkeit wird durch Kreditaufnahmen finanziert. Es verbleibt ein Finanzmittelüberdeckung von 4.018.989,31 €. Die Kreditermächtigungen lagen aufgrund der Haushaltssatzung für Jahre 2013 und 2014 vor. Unter Berücksichtigung des negativen Saldos aus haushaltsunwirksamen Vorgängen – verursacht durch die Tilgung von Liquiditätskrediten – verbessert sich die Liquidität am Jahresende. Zum 31. Dezember 2014 weist die Samtgemeinde einen negativen Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 1.452.971,06 € aus.

Für die Investitionen lagen nur zum Teil Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem Vorjahr vor. Für folgende Investitionen sind noch Mittel außer- bzw. überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, da eine Deckung durch das Budget nicht gegeben ist:

 

Bezeichnung

Haushaltsrest 2013

 

Plan

Außer- bzw.

überplan-mäßig

 

Ist

Deckung

über Budget

Noch zu

genehmigen

Neubau FGH

Lüthenthien

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

7.219,81

 

0,00

 

7.219,81

Ausbau FGH

Schreyahn

 

11.765,00

 

0,00

 

0,00

 

18.080,67

 

0,00

 

6.315,67

Hausalarmierungsanlage GS Lüchow

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

1.933,04

 

0,00

 

1.933,04

Erwerb ü. 1000 €,

Brandschutz

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

35.733,37

 

8.419,94

 

27.313,43

Erweiterung FGH

Vasenthien

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

4.706,75

 

0,00

 

4.706,75

GS Wustrow, Lehrerparkplatz

 

15.000,00

 

0,00

 

0,00

 

18.524,62

 

0,00

 

3.524,62

FF Lübbow, Heizung und Gruppenraum

 

8.680,00

 

0,00

 

0,00

 

10.006,31

 

0,00

 

1.326,31

Lehrerparkplatz GS

Lüchow

 

0,00

 

30.000,00

 

0,00

 

31.947,97

 

95,89

 

1.852,08

Anschaffung über

1.000 €, GS Clenze

 

0,00

 

3.500,00

 

4.512,84

 

32.570,91

 

12.151,98

 

12.406,09

TSFW FF Dünsche

 

0,00

0,00

68.802,30

0,00

68.802,30

Einbau v. Digitalfunk

DAN - F 4061

 

 

0,00

 

0,00

 

14.716,86

 

11.175,85

 

3.541,01

Einbau v. Digitalfunk

DAN - F 5061

 

 

0,00

 

0,00

 

17.150,88

 

0,00

 

17.150,88

Zuführung Versorgungsrücklage

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

23.792,60

 

17.954,35

 

5.838,25

 

Die Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2014 mit einer Bilanzsumme über 48.465.451,14 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Anlagevermögen im Gesamtwert von 29.373.477,29 € ausgewiesen. Trotz der zu verrechnenden Abschreibungen und Anlagenabgänge steigt das Sachvermögen aufgrund Investitionen (u. a. Neubau der Grundschule Clenze, energetische Sanierung der Grundschule Schweskau). Durch die unentgeltliche Rückübertragung des Freibades auf die Stadt Lüchow (Wendland) ergibt sich per Saldo ein Rückgang im Reinvermögen. Rückstellungen wurden insbesondere für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Altersteilzeitvereinbarungen, für die Mängelbeseitigung in der Sporthalle Lüchow sowie für die Elektrosanierung in der Grundschule Lüchow gebildet.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg - Außenstelle Lüchow - im Zeitraum von September bis November 2019 geprüft. Mit Datum vom 6. November 2019 wurde ein Bestätigungsvermerk erteilt.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

 

11.1.1

Gemeindeorgane

131,53

11.1.2

Öffentlichkeitsarbeit

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

1.176.753,06

12.6.1

Brandschutz

11.810,12

27.2.1

Bücherei

351,30

31.5.6

Andere soziale Einrichtungen

0,00

36.6.1

Offene Jugendarbeit

8.288,47

54.1.1

Straßen und Wege

33.300,71

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

73.600,00

 

Personal

369.205,60

 

                                                                                                            

b)            die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

 

 

11.1.5

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

 

 

 

155.004,58

11.1.8

Immobilienmanagement

 

1.603,28

12.6.1

Brandschutz

 

48.138,69

21.1.1

Grundschulen

 

1.564.446,86

36.5.1

Kindertagesstätten

 

11.943,95

 

c)                   die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für die im Sachverhalt aufgeführten Investitionen in Höhe von insgesamt 161.930,24 € außer- bzw. überplanmäßig zur Verfügung zu stellen,

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festzustellen,

 

e)            die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2014 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2014 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 7.131.098,09 € und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.211,66 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und

 

g)                  dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.