Betreff
Umwidmung von Haushaltsmitteln zur Beschaffung und Umrüstung von Funk auf Digitalfunk (HRT's) sowie die Übernahme in das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
078/2019 SG
Aktenzeichen
320601SG:Haushaltsüberwachung Abt. 6 202001SG:Haushalt 2019/SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan 2019 ist für die Beschaffung und Umrüstung des Einsatzstellenfunkes auf Digitalfunk der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine Investition von 110.000,00 € (INV-Nr. 19.011) vorgesehen.

 

Das Land Niedersachen hat hierzu einen Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem die Landkreise ihren Bedarf abrufen können.

 

Leider sind die Geräte von der Planung (500,00 €) bis zur geplanten Umsetzung (859,00 €) teurer geworden und das Zubehör in der Kalkulation nicht mitberücksichtigt worden.

 

Der Preis für ein Gerät setzt sich wie folgt zusammen:

 

Gerät                                                                   550,00 €

Akku                                                                      60,00 €

Antenne                                                              12,00 €

KFZ-Ladeerhaltung                                        120,00 €

Gürtelclip                                                               7,00 €

Faustmikrofon                                 110,00 €

 

Es werden 181 Geräte inklusive Zubehör benötigt.

 

Zusätzlich kommen die Umrüstungskosten der FTZ in Höhe von ca. 25.000,00 € dazu.

 

Um alle Feuerwehren nach entsprechender DIN ausrüsten zu können, bedarf es einem Investitionsvolumen von ca. 181.000,00 €. Demnach werden noch 71.000,00 € benötigt.

 

Im Haushaltsplan 2019 ist außerdem eine Investition für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (INV-Nr. 19.005) vorgesehen.

Der hierfür eingeplante Ansatz von 100.000,00 € reicht nicht aus, sodass die Beschaffung ins Jahr 2020 verschoben wurde und der Betrag im Haushaltsplan 2020 neu angesetzt wurde.

 

Die benötigten 71.000,00 € könnten also aus der INV-Nr. 19.005 umgewidmet werden. Dieses Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht, Frau Erlebach, am 27. November 2019 telefonisch abgestimmt worden.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr:

181.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

110.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV19.011

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

71.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

INV19.005

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Umwidmung von 71.000,00 € von der INV19.005 zur Deckung des Ausgabebedarfs. 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Haushaltsplan 2019 eingeplante Investition für die Beschaffung eines ELW‘s von 100.000,00 € (INV-Nr. 19.005) in Höhe von 71.000,00 € für die Umrüstung auf Digitalfunk (INV-Nr. 19.011) umzuwidmen und in das Haushaltjahr 2020 zu übertragen.

 

Die übrigen Mittel aus der INV-Nr. 19.005 in Höhe von 29.000,00 € werden nicht mehr benötigt.