Im Haushaltsplan
2019 ist für die Beschaffung und Umrüstung des Einsatzstellenfunkes auf
Digitalfunk der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
eine Investition von 110.000,00 € (INV-Nr. 19.011) vorgesehen.
Das Land
Niedersachen hat hierzu einen Rahmenvertrag abgeschlossen, aus dem die
Landkreise ihren Bedarf abrufen können.
Leider sind die
Geräte von der Planung (500,00 €) bis zur geplanten Umsetzung (859,00 €) teurer
geworden und das Zubehör in der Kalkulation nicht mitberücksichtigt worden.
Der Preis für ein
Gerät setzt sich wie folgt zusammen:
Gerät 550,00
€
Akku 60,00 €
Antenne 12,00 €
KFZ-Ladeerhaltung 120,00 €
Gürtelclip 7,00 €
Faustmikrofon 110,00 €
Es werden 181
Geräte inklusive Zubehör benötigt.
Zusätzlich kommen
die Umrüstungskosten der FTZ in Höhe von ca. 25.000,00 € dazu.
Um alle Feuerwehren
nach entsprechender DIN ausrüsten zu können, bedarf es einem
Investitionsvolumen von ca. 181.000,00 €. Demnach werden noch 71.000,00 €
benötigt.
Im Haushaltsplan
2019 ist außerdem eine Investition für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens
(INV-Nr. 19.005) vorgesehen.
Der hierfür
eingeplante Ansatz von 100.000,00 € reicht nicht aus, sodass die Beschaffung
ins Jahr 2020 verschoben wurde und der Betrag im Haushaltsplan 2020 neu
angesetzt wurde.
Die benötigten 71.000,00 € könnten also aus der INV-Nr. 19.005 umgewidmet werden. Dieses Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht, Frau Erlebach, am 27. November 2019 telefonisch abgestimmt worden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
181.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
110.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV19.011 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
71.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
INV19.005 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Umwidmung von 71.000,00 € von der INV19.005 zur Deckung des Ausgabebedarfs.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Haushaltsplan 2019
eingeplante Investition für die Beschaffung eines ELW‘s von 100.000,00 €
(INV-Nr. 19.005) in Höhe von 71.000,00 € für die Umrüstung auf Digitalfunk
(INV-Nr. 19.011) umzuwidmen und in das Haushaltjahr 2020 zu übertragen.
Die übrigen Mittel aus der INV-Nr. 19.005 in Höhe von 29.000,00 € werden nicht mehr benötigt.