Die angesetzten
Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € bei der Investitions-Nr. 19.010
sind im Haushaltsjahr 2019 für den Neubau von Feuerlöschbrunnen vorgesehen
gewesen. Tatsächlich wurden aber nur knapp 15.000,00 € dafür ausgegeben.
Durch den
Führungswechsel der Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) und den Umzug nach Wustrow
(Wendland) ist während der Beratungen in 2019 und dem Auswahlverfahren, welche
Gerätschaften für diesen Bereich beschafft werden sollten, zu einer
unvorhergesehenen zwingend erforderlichen Beschaffung für den Bereich der
Einsatzabarbeitung gekommen. Es wird hier ein Programm zur Abarbeitung der
Einsätze mit den dazugehörigen Lizenzen benötigt.
Nach Rücksprache
mit der Kommunalaufsicht, Frau Erlebach, am 29. Januar 2020 bestehen
gegen diese Vorgehensweise keine Einwände.
Dieses Programm (inkl. Lizenzen) kostet 5.200,00 €.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
5.200,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
|
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
|
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
||
x |
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
|
Nein |
|||
|
x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
12.6.1 |
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
INV.-Nr.
19.010 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
|
Nein, ÜPL |
|
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
|
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
Nein |
x |
Ja, Höhe? |
975,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
x |
Nein |
||||||
|
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
||
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Summe von 5.200,00 € aus der Investitions-Nr. 19.010 für die Beschaffung des Programms „Fireboard“ umzuwidmen und in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen.