Betreff
Übernahme des Fahrradweges von Trebel zum Heidehaus
Vorlage
005/2020 SG
Aktenzeichen
661105SG:Trebel - Nemitz
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Trebel hat einen Antrag an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit der Bitte gestellt, den Fahrradweg von Trebel zum Heidehaus einschließlich der Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Der Fahrradweg liegt zurzeit in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde Trebel, obwohl er mit dem weitaus längsten Teilstück an der Gemeindeverbindungsstraße der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) verläuft.

 

Die Gemeinde hat die damalige Herstellung des Weges mit eigenen finanziellen Mitteln unterstützt. Eine dauerhafte Unterhaltung durch die Gemeinde ist finanziell jedoch nicht mehr leistbar. Der Weg wurde vor rund 10 Jahren aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert, der Förderzweck bleibt durch die Übertragung erhalten.

 

Nach Feststellung der technischen Abteilung des Bauamtes werden die ersten Unterhaltungskosten erst in den nächsten 8 bis 10 Jahren anfallen.

 

Zum heutigen Zeitpunkt wurde festgestellt, dass keine Schäden am Fahrradweg vorliegen, jedoch die Kanten sehr überwachsen sind und abgeschält werden müssen. Diese Arbeiten sind vor Übergabe an die Samtgemeinde durch die Gemeinde Trebel auszuführen. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Abschreibung wird durch die Auflösung von Sonderposten ausgeglichen.

 

Die Unterhaltungskosten werden erst in den nächsten 8 bis 10 Jahren anfallen.

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Fahrradweg von Trebel zum Heidehaus zum 1. Januar 2021 zu übernehmen, sofern die Gemeinde Trebel in 2020 die überwachsenen Ränder freischält.