Es liegt ein Antrag
auf Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Güstneitz“ vor. Die Änderung
und Erweiterung ist nötig, um unter anderem den Bau von Behältern zur
Zwischenlagerung von Gärsubstraten zu ermöglichen.
Der Geltungsbereich
der Änderung und Erweiterung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 113/3,
Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, 29439 Lüchow (Wendland).
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 4. April 2018 beschlossen,
den Bebauungsplan „Güstneitz - 2. Änderung und Erweiterung“ aufzustellen.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes „Güstneitz - 2. Änderung und Erweiterung“ hat in der Zeit vom
23. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 einschließlich öffentlich ausgelegen.
Aus der
Öffentlichkeit sind Stellungnahmen von der LBU Niedersachsen e. V., einem
Bürger aus dem Ortsteil Braasche und von zwei Bewohnern aus dem Ortsteil Seerau
in der Lucie eingegangen.
Im Rahmen der 2.
Behördenbeteiligung sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom
Staatlichem Gewerbeaufsichtsamt und der Avacon Netz GmbH eingegangen.
Über die
Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr.
015/2020 ST vom 28.02.2020 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) der
Bebauungsplan „Güstneitz - 2. Änderung und Erweiterung“ wird als Satzung mit
der Begründung beschlossen.