Es liegt ein Antrag auf Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Güstneitz“ vor. Die Änderung und Erweiterung ist nötig, um unter anderem den Bau von Behältern zur Zwischenlagerung von Gärsubstraten zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung umfasst die Flurstücke 111/3, 111/6 und 113/3, Flur 1, Gemarkung Seerau in der Lucie, 29439 Lüchow (Wendland).

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 4. April 2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Güstneitz - 2. Änderung und Erweiterung“ aufzustellen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Güstneitz - 2. Änderung und Erweiterung“ hat in der Zeit vom 23. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 einschließlich öffentlich ausgelegen.

Aus der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen von der LBU Niedersachsen e. V., einem Bürger aus dem Ortsteil Braasche und von zwei Bewohnern aus dem Ortsteil Seerau in der Lucie eingegangen.

 

Im Rahmen der 2. Behördenbeteiligung sind Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, vom Staatlichem Gewerbeaufsichtsamt und der Avacon Netz GmbH eingegangen.

 

Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage Nr. 015/2020 ST vom 28.02.2020 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           der Bebauungsplan „Güstneitz - 2. Änderung und Erweiterung“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.