Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und Entlastung des Stadtdirektors für das Jahr 2015
Vorlage
016/2020 ST
Aktenzeichen
202501SG:2015/Lüchow
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2015 wurde von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow – einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis über 955.900,97 € und einem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis von 133.945,29 € ab. Trotz des geringeren Anteils an der Einkommensteuer und Gewerbesteueraufkommen sowie höherer Abschreibungen insbesondere aufgrund der Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten und der unter den Erwartungen liegende Gewerbesteuer-, Kreis- und Samtgemeindeumlage fällt das ordentliche Ergebnis um 2.160.299,03 € besser aus als erwartet. Das außerordentliche Ergebnis setzt sich aus Versicherungsentschädigungen, Grundstücksverkäufen, außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachvermögen sowie periodenfremden Erträgen und Aufwendungen zusammen.

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2015 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

 

Plan

 

Ist

Überschrei-

tung

Bereits ge-

nehmigt

Restbe-

trag

Personalangelegen-heiten

 

500,00

 

562,67

 

62,67

 

0,00

 

62,67

Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung

 

550.700,00

 

551.913,95

 

1.213,95

 

0,00

 

1.213,95

Immobilienmanagement

 

730.500,00

 

730.950,31

 

450,31

 

0,00

 

450,31

Verkehrsregelung u. -lenkung

 

0,00

 

204,52

 

204,52

 

0,00

 

204,52

Förderung des Sports

 

80.300,00

 

82.726,20

 

2.426,20

 

0,00

 

2.426,20

Straßen und Wege

 

349.500,00

 

360.537,83

 

11.037,83

 

0,00

 

11.037,83

Öffentliche Parkplätze

 

46.000,00

 

46.008,89

 

8,89

 

0,00

 

8,89

Regionalentwick-lungsprozesse

 

3.600,00

 

14.060,00

 

10.460,00

 

0,00

 

10.460,00

 

 

 

 

Plan

 

Ist

Überschrei-

tung

Bereits ge-

nehmigt

Restbe-

trag

Wirtschaftswege

78.000,00

89.407,00

31.907,00

0,00

31.907,00

Allgemeine Finanzwirtschaft

 

70.800,00

 

71.887,30

 

1.087,30

 

0,00

 

1.087,30

Personal

232.700,00

237.919,53

5.219,53

0,00

5.219,53

 

Aufgrund der festgelegten Unerheblichkeitsgrenze (§ 4 Absatz 1 der Hauptsatzung) in Höhe von mehr als 5.000,00 € für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, muss der Stadtrat noch über die Budgets „Straßen und Wege“, „Regionalentwicklungsprozesse“ und „Wirtschaftswege“ Beschlüsse fassen. Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets können nur zum Teil durch Mehrerträge gedeckt werden.

Ein Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets (Abschreibungen) ist nach § 117 NKomVG nicht erforderlich.

 

Die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit reichen nicht zur Deckung der Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit aus; es verbleibt zum Jahresende eine Unterdeckung in Höhe von 3.233.164,76 €.

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 1.077.228,30 € konnte zu 67,6 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge, Verkäufe von Sachvermögen und sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden. Die Finanzierung des aus der Investitionstätigkeit verbleibenden Finanzbedarfs erfolgte durch die Inanspruchnahme in Vorjahren erwirtschafteter liquider Mittel.

Unter Hinzurechnung der Darlehenstilgungen und des Saldos aus den haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich eine Finanzmittelunterdeckung in Höhe von 3.733.254,98 €, die zur Verschlechterung der Liquidität am Jahresende 2015 führt.

Die Überschreitungen der investiven Budgets setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

·                „Heimatpflege und Kultur“ – verursacht durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehenen Ausgaben für die Nutzungsrechte an Bildern des Amtsgartens bzw. Amtsturms,

 

·                „Straßen und Wege“ - resultierend aus der in 2015 erfolgten Endabrechnung der Kosten für den Bau des Radweges von Lüchow nach Künsche[1],

 

Die bisher nicht genehmigten Überschreitungen im investiven Bereich sind ebenfalls noch als über- bzw. außerplanmäßige Aufzahlungen durch den Stadtrat zu genehmigen.

 

Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme über 37.208.607,90 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 35.896.418,92 € ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen über gesamt 10.326,00 € sind insbesondere aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit von zwei Gewerbetreibenden erfolgt. Forderungen in Höhe von insgesamt 12.697,96 € (davon bereits in Vorjahren einzelwertberichtigt: 9.527,06 €) wurden u. a. auf Grundlage des § 33 Grundsteuergesetzes wegen wesentlicher Ertragsminderung bebauter Grundstücke erlassen.

Im Zuge der unentgeltlichen Übertragung zusätzlicher Aktien der Avacon AG wurden 59.796,16 € dem Reinvermögen zugeführt.

Rückstellungen waren insbesondere für einen möglichen internen Finanzausgleich zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und ihren Mitgliedgemeinden entsprechend der Zielvereinbarung zum Erhalt einer kapitalisierten Bedarfszuweisung, anhängige Gerichtsverfahren, Rückzahlungen von Konzessionsabgabe und Prüfungsgebühren zu bilden.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im Zeitraum vom 28. November 2019 bis 14. Januar 2020 geprüft. Im Prüfungsbericht vom 14. Januar 2020 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass

 

·                     die finanziellen Verhältnisse – auf den Berichtszeitraum bezogen – als angespannt zu bezeichnen sind,

 

·                     der Haushaltsplan eingehalten wurde,

 

·                     die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,

 

·                     bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

 

·                     sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

    



[1] Die Überschreitung resultiert aus der Bereinigung der nicht rechtskonformen Übertragung und Verwendung von investiven Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren im Rahmen der bereits beschlossenen Jahresabschlüsse 2011 bis 2014.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

54.1.1

Straßen und Wege

11.037,83

55.5.1

Wirtschaftswege

31.907,00

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

10.460,00

 

b)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Heimatpflege und Kultur

Nutzungsrechte für Bilder Amtsgarten/-turm                                                  868,70 €

 

Straßen und Wege

Radweg K2 Künsche-Lüchow                                                                             20.334,39 €

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen,

 

d)                  die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2015 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  mit dem für 2015 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 133.945,29 € den Verlustvortrag aus außerordentlichen Ergebnissen über 64.232,96 € auszugleichen und den verbleibende Betrag in Höhe von 69.712,33 € zur Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis 2015 heranzuziehen,

 

f)                   den für 2015 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 955.900,97 € durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 404.245,16 € zu decken und den - unter Berücksichtigung des restlichen Überschuss aus dem außerordentlichem Ergebnisses - verbleibenden Fehlbetrag über 481.943,48 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

g)                  dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.