Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Jahr 2015
Vorlage
014/2020 SG
Aktenzeichen
202501SG:2015/Samtgemeinde
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2015 ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2015 mit Überschüssen im ordentlichen Ergebnis über 1.294.570,65 € und im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 138.267,75 € ab. Das ordentliche Ergebnis liegt trotz höherer Personalkosten, Abschreibungen, Kreisumlage und internen Finanzausgleich insbesondere aufgrund der über den Erwartungen liegenden Erträge aus Kostenerstattungen und Auflösung von Rückstellungen sowie den Einsparungen bei den Unterhaltungskosten der Grundstücke und Gebäude über dem geplanten Jahresüberschuss von 605.500,00 €. Das außerordentliche Ergebnis fällt insbesondere aufgrund der Erträge aus der Erstattung von Sanierungsgeld für Vorjahre sowie dem Verkauf von mehreren Feuerwehrfahrzeugen besser aus als erwartet.

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2015 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

 

Plan

 

Ist

Überschrei-tung

bereits ge-

nehmigt

noch zu

genehmigen

Kasse

4.000,00

4.643,21

                643,21

0,00

643,21

Brandschutz

488.400,00

521.762,16

          33.362,16

0,00

33.362,16

Bücherei

35.900,00

37.221,62

             1.321,62

1.000,00

321,62

Heimat und Kultur

56.700,00

85.752,14

29.052,14

25.500,17

3.551,97

Andere soziale Einrichtungen

 

0,00

 

500,00

 

500,00

 

0,00

 

500,00

Straßen u. Wege

531.700,00

747.591,10

215.891,10

0,00

215.891,10

Friedhof, Bestat-tungswesen

 

9.300,00

 

13.026,52

 

3.726,52

 

0,00

 

3.726,52

Regionalentwick-lungsprozesse

 

11.000,00

 

21.707,73

 

10.707,73

 

7.193,44

 

3.514,29

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

 

 

3.655.900,00

 

 

 

 

3.736.643,02

 

 

 

 

80.743,02

 

 

 

 

0,00

 

 

 

 

80.743,02

Personal

5.641.100,00

6.236.567,59

        595.467,59

0,00

258.647,59

Insgesamt

 

 

        971.415,09

 

600.901,48

 

Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Kasse“, „Brandschutz“ und „Bücherei“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden. In übrigen Budgets mit Mittelüberschreitung konnten zum Teil auch Mehrerträge erzielt werden, diese reichen aber zur Deckung nicht aus. Durch Ratsbeschluss sind für Budgets, in denen die Mittel überschritten wurden, noch nachträglich die in der Spalte „noch zu genehmigen“ genannten Beträge überplanmäßig zu genehmigen. Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG müssen Budgetüberschreitungen, die aus Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen (2015 = 336.820,00 €) resultieren, nicht durch Ratsbeschluss genehmigt werden.

Bei den zahlungsunwirksamen Budgets (Abschreibungen und Aufwendungen aus innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) traten folgende Überschreitungen ein:

 

Produkt

Bezeichnung

 

Plan

 

Ist

Über-

schreitung

noch zu

genehmigen

11.1.5

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

 

 

115.400,00

 

 

133.796,89

 

 

18.396,89

 

 

130,15

11.1.7

Kasse

                       0,00

459,61

459,61

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

 

248.200,00

 

346.944,50

 

98.744,50

 

2.199,28

12.2.2

Verkehrsregelung und -lenkung

 

0,00

 

240,70

 

240,70

 

0,00

12.2.4

Meldewesen

0,00

132,30

132,30

0,00

12.6.1

Brandschutz

372.100,00

402.327,27

30.227,27

10.576,16

28.1.1

Heimat und Kultur

44.200,00

57.978,33

13.778,33

12.822,50

36.5.1

Kindertagesstätten

 

55.400,00

 

58.033,82

 

2.633,82

 

1.234,09

42.4.1

Bäder

10.000,00

17.572,95

7.572,95

0,00

54.1.1

Straßen u. Wege

112.100,00

136.846,33

24.746,33

0,00

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

 

14.200,00

 

23.965,03

 

9.765,03

 

0,00

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen, Umlagen

 

 

 

0,00

 

 

 

84,68

 

 

 

84,68

 

 

 

0,00

 

Die Abweichungen der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus Fehleinschätzung hinsichtlich der Abschreibungen und der Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Da entsprechend § 117 Absatz 5 NKomVG lediglich Überschreitungen bei den Abschreibungen von einer Genehmigung durch den Samtgemeinderat befreit sind, hat der Rat die vorgenannten Mehraufwendungen aus der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen noch nachträglich zu genehmigen.

 

In der Finanzrechnung konnte aus der laufenden Verwaltungstätigkeit insbesondere aufgrund geringerer Auszahlung für Bauunterhaltung und höherer Einzahlungen aus Kosterstattungen ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.362.009,59 €, der erheblich über den zu leistenden Tilgungen in Höhe von 304.861,19 € liegt, erzielt werden. Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 3.612.211,70 € konnte zu 14,3 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von Sachvermögen gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der Investitionstätigkeit wird durch die Inanspruchnahme kurzfristiger Liquiditätskredite finanziert. Unter Berücksichtigung des positiven Saldos aus haushaltsunwirksamen Vorgängen – verursacht durch die unterjährigen Veränderungen der Liquiditätskredite – verbessert sich die Liquidität am Jahresende. Zum 31. Dezember 2015 weist die Samtgemeinde einen positiven Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 2.015.017,27 € aus.

Für die Investitionen lagen nur zum Teil Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem Vorjahr vor. Für folgende Investitionen sind noch Mittel außer- bzw. überplanmäßig zur Verfügung zu stellen, da eine Deckung durch das Budget nicht gegeben ist:

 

 

 

 

Bezeichnung

 

 

 

Plan

Außer- bzw.

überplan-mäßig

 

 

 

Ist

 

Deckung

über Budget

 

 

Noch zu

genehmigen

Anschaffung Einrichtungsgegenstände für örtliche Einsatzleitung

 

 

0,00

 

 

0,00

 

 

4.207,40

 

 

0,00

 

 

4.219,81

Zuführung Versorgungsrücklage

 

0,00

 

0,00

 

20.504,32

 

11.674,53

 

8.829,79

 

Die Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme über 53.608.891,63 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Anlagevermögen im Gesamtwert von 32.266.105,99 € ausgewiesen. Trotz der zu verrechnenden Abschreibungen und Anlagenabgänge steigt das Sachvermögen aufgrund Investitionen (u. a. Neubau der Grundschule Clenze, Straßenbaumaßnahme Lüchow-Kolborn). Rückstellungen wurden insbesondere für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und internem Finanzausgleich für die Mehrarbeitsstunden und Resturlaubsansprüche gebildet.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im Zeitraum vom 10. Januar 2020 bis 25. März 2020 - mit Unterbrechungen - geprüft. Im Prüfungsbericht vom 25. März 2020 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass

 

·                     die finanziellen Verhältnisse – auf den Berichtszeitraum bezogen – weiterhin als noch angespannt zu bezeichnen sind,

 

·                     der Haushaltsplan eingehalten wurde,

 

·                     die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,

 

·                     bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

 

·                     sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

 

11.1.7

Gemeindeorgane

643,21

12.6.1

Brandschutz

33.362,16

27.2.1

Bücherei

321,62

28.1.1

Heimat und Kultur

3.551,97

31.5.6

Andere soziale Einrichtungen

500,00

54.1.1

Straßen und Wege

215.891,10

55.3.1

Friedhof, Bestattungswesen

3.726,52

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

3.514,29

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen

 

 

80.743,02

 

Personal

258.647,59

 

Insgesamt

600.901,48

                                                                                                                                                

b)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.5

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung

 

130,15

11.1.8

Immobilienmanagement

2.199,28

12.6.1

Brandschutz

10.576,16

28.1.1

Heimat und Kultur

12.822,50

36.5.1

Kindertagesstätten

1.234,09

 

c)                   die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Einrichtung für die gesamte Verwaltung

Zuführungen zur Versorgungsrücklage                                                            8.829,79 €

 

Katastrophenschutz

Einrichtungsgegenstände örtliche Einsatzleitung                                         4.207,40 €

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festzustellen,

 

e)                  die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2015 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2015 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 1.294.570,55 € und dem außerordentlichen Ergebnis von 138.267,75 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und

 

g)                  dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.