Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen
Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz,
Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen.
Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember
2015 ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg -
Außenstelle Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht
dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2015 mit Überschüssen
im ordentlichen Ergebnis über 1.294.570,65 € und im außerordentlichen Ergebnis
in Höhe von 138.267,75 € ab. Das ordentliche Ergebnis liegt trotz höherer
Personalkosten, Abschreibungen, Kreisumlage und internen Finanzausgleich
insbesondere aufgrund der über den Erwartungen liegenden Erträge aus
Kostenerstattungen und Auflösung von Rückstellungen sowie den Einsparungen bei
den Unterhaltungskosten der Grundstücke und Gebäude über dem geplanten
Jahresüberschuss von 605.500,00 €. Das außerordentliche Ergebnis fällt insbesondere aufgrund der Erträge aus der Erstattung von
Sanierungsgeld für Vorjahre sowie dem Verkauf von mehreren Feuerwehrfahrzeugen besser
aus als erwartet.
Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2015 bei folgenden zahlungswirksamen
Budgets:
|
Plan € |
Ist € |
Überschrei-tung € |
bereits
ge- nehmigt € |
noch zu genehmigen € |
Kasse |
4.000,00 |
4.643,21 |
643,21 |
0,00 |
643,21 |
Brandschutz |
488.400,00 |
521.762,16 |
33.362,16 |
0,00 |
33.362,16 |
Bücherei |
35.900,00 |
37.221,62 |
1.321,62 |
1.000,00 |
321,62 |
Heimat und Kultur |
56.700,00 |
85.752,14 |
29.052,14 |
25.500,17 |
3.551,97 |
Andere soziale Einrichtungen |
0,00 |
500,00 |
500,00 |
0,00 |
500,00 |
Straßen u. Wege |
531.700,00 |
747.591,10 |
215.891,10 |
0,00 |
215.891,10 |
Friedhof, Bestat-tungswesen |
9.300,00 |
13.026,52 |
3.726,52 |
0,00 |
3.726,52 |
Regionalentwick-lungsprozesse |
11.000,00 |
21.707,73 |
10.707,73 |
7.193,44 |
3.514,29 |
Allgemeine Finanzwirtschaft,
Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
3.655.900,00 |
3.736.643,02 |
80.743,02 |
0,00 |
80.743,02 |
Personal |
5.641.100,00 |
6.236.567,59 |
595.467,59 |
0,00 |
258.647,59 |
Insgesamt |
|
|
971.415,09 |
|
600.901,48 |
Die
Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Kasse“, „Brandschutz“ und
„Bücherei“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden. In übrigen
Budgets mit Mittelüberschreitung konnten zum Teil auch Mehrerträge erzielt
werden, diese reichen aber zur Deckung nicht aus. Durch Ratsbeschluss sind für
Budgets, in denen die Mittel überschritten wurden, noch nachträglich die in der
Spalte „noch zu genehmigen“ genannten Beträge überplanmäßig zu genehmigen.
Gemäß § 117 Absatz 5 NKomVG müssen Budgetüberschreitungen, die aus Zuführungen
zu Pensions- und Beihilferückstellungen (2015 = 336.820,00 €) resultieren,
nicht durch Ratsbeschluss genehmigt werden.
Bei den
zahlungsunwirksamen Budgets (Abschreibungen und Aufwendungen aus
innerbetrieblicher Leistungsverrechnung) traten folgende Überschreitungen ein:
Produkt |
Bezeichnung |
Plan € |
Ist € |
Über- schreitung € |
noch zu genehmigen € |
11.1.5 |
Einrichtungen für die gesamte
Verwaltung |
115.400,00 |
133.796,89 |
18.396,89 |
130,15 |
11.1.7 |
Kasse |
0,00 |
459,61 |
459,61 |
0,00 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
248.200,00 |
346.944,50 |
98.744,50 |
2.199,28 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung und -lenkung |
0,00 |
240,70 |
240,70 |
0,00 |
12.2.4 |
Meldewesen |
0,00 |
132,30 |
132,30 |
0,00 |
12.6.1 |
Brandschutz |
372.100,00 |
402.327,27 |
30.227,27 |
10.576,16 |
28.1.1 |
Heimat
und Kultur |
44.200,00 |
57.978,33 |
13.778,33 |
12.822,50 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
55.400,00 |
58.033,82 |
2.633,82 |
1.234,09 |
42.4.1 |
Bäder |
10.000,00 |
17.572,95 |
7.572,95 |
0,00 |
54.1.1 |
Straßen
u. Wege |
112.100,00 |
136.846,33 |
24.746,33 |
0,00 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
14.200,00 |
23.965,03 |
9.765,03 |
0,00 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft,
Steuern, Zuweisungen, Umlagen |
0,00 |
84,68 |
84,68 |
0,00 |
Die Abweichungen
der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus Fehleinschätzung
hinsichtlich der Abschreibungen und der Verrechnung von innerbetrieblichen
Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Da entsprechend § 117 Absatz 5 NKomVG
lediglich Überschreitungen bei den Abschreibungen von einer Genehmigung durch
den Samtgemeinderat befreit sind, hat der Rat die vorgenannten Mehraufwendungen
aus der Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen noch nachträglich zu
genehmigen.
In der
Finanzrechnung konnte aus der laufenden Verwaltungstätigkeit insbesondere
aufgrund geringerer Auszahlung für Bauunterhaltung und höherer Einzahlungen aus
Kosterstattungen ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.362.009,59 €, der
erheblich über den zu leistenden Tilgungen in Höhe von 304.861,19 € liegt,
erzielt werden. Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe
von 3.612.211,70 € konnte zu 14,3 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und
Veräußerung von Sachvermögen gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus
der Investitionstätigkeit wird durch die Inanspruchnahme kurzfristiger Liquiditätskredite
finanziert. Unter Berücksichtigung des positiven Saldos aus
haushaltsunwirksamen Vorgängen – verursacht durch die unterjährigen
Veränderungen der Liquiditätskredite – verbessert sich die Liquidität am
Jahresende. Zum 31. Dezember 2015 weist die Samtgemeinde einen positiven
Bestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 2.015.017,27 € aus.
Für die Investitionen lagen nur zum Teil Haushaltsermächtigungen aus dem
laufenden und dem Vorjahr vor. Für folgende
Investitionen sind noch Mittel außer- bzw. überplanmäßig zur Verfügung zu
stellen, da eine Deckung durch das Budget nicht gegeben ist:
Bezeichnung |
Plan € |
Außer-
bzw. überplan-mäßig € |
Ist € |
Deckung über Budget € |
Noch zu genehmigen € |
Anschaffung
Einrichtungsgegenstände für örtliche Einsatzleitung |
0,00 |
0,00 |
4.207,40 |
0,00 |
4.219,81 |
Zuführung Versorgungsrücklage |
0,00 |
0,00 |
20.504,32 |
11.674,53 |
8.829,79 |
Die Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das
Haushaltsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme über 53.608.891,63 € ab. Auf der
Aktivseite wird insbesondere das Anlagevermögen im Gesamtwert von 32.266.105,99
€ ausgewiesen. Trotz der zu verrechnenden Abschreibungen und Anlagenabgänge
steigt das Sachvermögen aufgrund Investitionen (u. a. Neubau der Grundschule
Clenze, Straßenbaumaßnahme Lüchow-Kolborn). Rückstellungen wurden insbesondere
für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und internem Finanzausgleich für die
Mehrarbeitsstunden und Resturlaubsansprüche gebildet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im
Zeitraum vom 10. Januar 2020 bis 25. März 2020 - mit Unterbrechungen - geprüft.
Im Prüfungsbericht vom 25. März
2020 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass
·
die finanziellen Verhältnisse – auf den
Berichtszeitraum bezogen – weiterhin als noch angespannt zu bezeichnen sind,
·
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
·
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten
wurden,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den
Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
·
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
x |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
|
€ |
11.1.7 |
Gemeindeorgane |
643,21 |
12.6.1 |
Brandschutz |
33.362,16 |
27.2.1 |
Bücherei |
321,62 |
28.1.1 |
Heimat und Kultur |
3.551,97 |
31.5.6 |
Andere soziale Einrichtungen |
500,00 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
215.891,10 |
55.3.1 |
Friedhof, Bestattungswesen |
3.726,52 |
57.1.1 |
Regionalentwicklungsprozesse |
3.514,29 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft, Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
80.743,02 |
|
Personal |
258.647,59 |
|
Insgesamt |
600.901,48 |
b)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.5 |
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung |
130,15 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
2.199,28 |
12.6.1 |
Brandschutz |
10.576,16 |
28.1.1 |
Heimat und Kultur |
12.822,50 |
36.5.1 |
Kindertagesstätten |
1.234,09 |
c)
die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für
nachfolgend genannte investive Bereiche außerplanmäßig zur Verfügung zu
stellen:
Einrichtung für die gesamte Verwaltung
Zuführungen zur
Versorgungsrücklage 8.829,79
€
Katastrophenschutz
Einrichtungsgegenstände
örtliche Einsatzleitung 4.207,40
€
d)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015 festzustellen,
e)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2015 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
f)
mit dem
für 2015 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über
1.294.570,55 € und dem außerordentlichen Ergebnis von 138.267,75 € den
Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und
g)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015
Entlastung zu erteilen.