Für den Neubau des Sozialtraktes am Feuerwehrgerätehaus in Bergen an der Dumme ist eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Aufgrund von aufwändigeren Gründungsarbeiten und allgemeinen Kostensteigerungen seit dem Haushaltsbeschluss im Jahr 2017 sind Mehrausgaben in Höhe von bis zu 60.000 € erforderlich.
Für die Gründungsarbeiten war ein erheblicher Bodenaustausch erforderlich. Die Kosten hierfür lagen bei rund 30.000 €.
Die restlichen Mehrkosten verteilen sich über alle Gewerke.
Um das Gebäude fertig zu stellen und in Betrieb nehmen zu können, sind noch einzelne Ausschreibungen erforderlich, insbesondere Außenanlagen und Schließanlage.
Die überplanmäßigen Auszahlungen können aus der INV18.062 „Neubau Rathaus Lüchow“ (Planungskosten) finanziert werden.
Die Feuerwehr hat sich bereits mit Eigenleistungen beteiligt und wird noch die Malerarbeiten durchführen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
560.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
500.000 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
11.1.8 INV18.025 |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
|
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
|
Ja |
||
X |
Nein, ÜPL |
60.000,00 |
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
INV18.062 |
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
|
Nein |
X |
Ja, Höhe? |
2.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
X |
Nein |
||||||
|
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
||
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Folgekosten auf künftige Ergebnishaushalte beziehen sich auf die steigenden Abschreibungen. Diese sind für eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 30 Jahren geschätzt.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe im investiven Produkt 11.1.8 für INV18.025 in Höhe von bis zu 60.000,00 € zuzustimmen. Die Deckung erfolgt aus INV18.062 Neubau Rathaus Lüchow.