Betreff
Außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung für das Auswahlverfahren einer Abteilungsleiterstelle
Vorlage
018/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Nachbesetzung der Abteilungsleitung der Abteilung 1 (Personal/Einkauf/EDV) wurde intern ausgeschrieben. Drei Bewerbungen sind eingegangen.

Zum Zwecke der Rechtssicherheit und Objektivität wurde der Auftrag für das Auswahlverfahren an die dgp e. V. in Hannover vergeben (siehe auch Mitteilung im Protokoll der Fraktionsvorsitzenden-Runde vom 13.02.2020; Ziffer 2). Das Bewerbungsverfahren wurde am 2. März 2020 durchgeführt und hat Aufwendungen in Höhe von 6.140,60 € verursacht. Da hierzu im Haushaltsjahr 2020 kein Haushaltsansatz vorhanden ist, sind diese Mittel entsprechend außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Die erforderliche Deckung kann durch Einsparungen im Produkt 11.1.5 „Einrichtung für die gesamte Verwaltung (Aus- und Fortbildungskosten) sichergestellt werden.

 

Die Entscheidung über die Leistung der erheblichen außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung obliegt gemäß § 58 (1) Ziffer 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 6 (1) d) der Hauptsatzung dem Samtgemeinderat.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

6.140,60

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

111422/4411000

 

 

Deckung durch Kürzung der Aus- und Fortbildungskosten im Produkt:

11.1.5

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, er stimmt der außerplanmäßigen Aufwendung beim Sachkonto 4411000, Kostenstelle 104001, Kostenträger 111422 in Höhe von insgesamt 6.140,60 € für das Haushaltsjahr 2020 zu.

 

Die Finanzierung erfolgt durch Einsparungen bei den Aus- und Fortbildungskosten im Produkt 11.1.5 „Einrichtung für die gesamte Verwaltung“.