Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) plant den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraßen C74 und C75 von der K23 über Starrel nach Winterweyhe.
Für den Ausbau ist im Haushaltsplan 2020 unter der INVEST-Nr. 20.022 ein Betrag von 145.000,00 € eingeplant. Bei der weiteren Planung hat sich herausgestellt, dass der bei der Haushaltplanung 2020 zugrunde gelegte Betrag auf einer veralteten Kostenermittlung basiert. Nach der aktuellen Kostenschätzung wird ein Betrag in Höhe von rund 165.000,00 € benötigt.
Bei der Antragsstellung für die Förderung beim Amt für regionale Landesentwicklung ist die aktuelle Kostenschätzung eingereicht und bewilligt worden.
Die benötigten Mehraufwendungen von 20.000,00 € werden im Rahmen der Förderung zu 63 % vom Fördermittelgeber getragen und die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss einen Betrag von 7.400,00 € nachfinanzieren.
Bei der INVEST-Nr. 20.082 ist die Beschaffung eines MTW für die Feuerwehr Lemgow geplant. Nach aktuellen Recherchen sind solche Fahrzeuge zurzeit für rund 30.000,00 € zu kriegen. Der Restbetrag von 20.000,00 € wäre somit noch verfügbar, sodass ein Betrag von 7.400,00 € auf die INVEST-Nr. 20.022 umgewidmet werden kann.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
165.000,000 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
145.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
54.1.1 INV20.022 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
20.000,00 INV 20.022 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
7.400,00 € INV 20.082 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
296,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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x |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
Fördermittel INV 20.023 |
Höhe: |
12.600,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
x |
Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, überplanmäßig einen Betrag von 20.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Umwidmung von 7.400,00 € von INV 20.082 und zusätzliche Fördermittel in Höhe von 12.600,00 €.