Betreff
Kostenübernahme der Elternbeiträge für Kinderbetreuung, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde oder nicht gewährt werden konnte
Vorlage
020/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit dem 16. März 2020 werden vorerst in den Kindertagesstätten wegen Abwesenheit der Kinder keine Leistungen mehr erbracht. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist grundsätzlich nicht befugt, ohne Gegenleistung oder Rechtspflicht Zahlungen an die Träger der Kindertagesstätten zu veranlassen.

 

Der Landkreis ist sich der besonderen Ausnahmesituation jedoch bewusst und an einer sachgerechten Lösung für beide Seiten interessiert. Insbesondere im Hinblick darauf, dass der Betrieb der Einrichtung nach Ende der behördlich angeordneten Kita-Schließungen umgehend wieder aufgenommen werden soll, zahlt der Landkreis unter Vorbehalt der Rückforderung und unter gewissen Rahmenbedingungen vorerst für die Kindertagesstätten die vollen Betriebskostenabschläge ebenso wie die Zuweisungen für Sach- und Personalkosten Integration weiter. In der Sitzung am 8. April 2020 hat der Kreisausschuss beschlossen, dass die Träger der Kinderbetreuung ersucht werden, die Elternbeiträge für den gesamten Zeitraum der gesundheitsbehördlichen Schließungen der Kinderbetreuungseinrichtungen zu erlassen. Der Landkreis übernimmt zum Ende des Jahres die entsprechenden Einnahmeeinbußen gemäß des Betriebsdefizites. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ersucht, diesen KA-Beschluss auch auf gemeindlicher Ebene und zu erwartende Betriebskostendefizite wie bisher anteilig mitzutragen.

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden für die Kitas am Ende des Jahres 2020 sichtbar und für die Betriebskostenabrechnung 2020 relevant. Die Samtgemeinde beteiligt sich an diesen Defiziten gemäß geltender Jugendhilfevereinbarung. Die Spitzabrechnung für das Betriebsjahr 2020 erfolgt zum 1. August 2021 zwischen Landkreis und Samtgemeinde. Die Samtgemeinde zahlt gemäß Jugendhilfevereinbarung einen festgelegten Betrag/Gruppe, maximal jedoch 25 % des Defizites. Das Defizit ist in den meisten Kitas höher, sodass die Samtgemeinde sich an vielen Gruppen nicht noch mehr wird beteiligen müssen. Elternbeiträge fallen zudem hauptsächlich bei Krippengruppen an.  


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass die Träger der Kinderbetreuung ersucht werden, die Elternbeiträge für den gesamten Zeitraum der gesundheitsbehördlichen Schließungen der Kinderbetreuungseinrichtungen zu erlassen. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) übernimmt zum Ende des Jahres, die entsprechenden Einnahmeeinbußen gemäß des Betriebsdefizites gemäß der Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg.