Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Vereinbarung über die regionale Förderung
von offener Jugendarbeit in den Jugendzentren zum 31.12.2006 gekündigt. Ziel
vom Landkreis ist es, auch im Bereich der offenen Jugendarbeit bei der
Bezuschussung eine Einsparung – damals waren ca. 15 % angestrebt – zu erzielen.
Im
Hinblick auf die im letzten Jahr laufende Vorbereitung auf die Strukturreform
wurde mit dem Landkreis die Aussetzung der Kündigung um ein Jahr bis zum
31.12.2007 zu den bisherigen Konditionen vereinbart. Es ist aber erforderlich,
zum 01.01.2008 eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.
Im
vergangenen Jahr wurden durch eine eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Vorschläge
für eine mögliche zukünftige Förderung der offenen Jugendarbeit im Landkreis
ausgearbeitet. Bei der Sichtung dieser Konzepte und Haushalte ist die
Arbeitsgruppe zu der Einschätzung gekommen, dass eine 15 %-ige Einsparung unter
fachlichen Gesichtspunkten kaum zu erreichen ist und zu erheblicher
Verschlechterung der Angebotslage führen würde. Da der Landkreiszuschuss laut
Zielvereinbarung gesenkt werden soll, würde das bedeuten, dass entweder der
kommunale Träger (Samtgemeinden oder Gemeinden) mehr aufbringt oder die Kosten
durch Einsparungen gesenkt werden müssen. Ein Lösungsansatz kann darin liegen,
die Arbeit der Hauptamtlichen stärker auf die Förderung und Begleitung
Ehrenamtlicher zu verlagern. Durch die Ehrenamtlichen könnten dann zusätzliche Angebote
im Jugendzentrum angeboten werden.
In
dem nunmehr vorliegenden Vereinbarungsentwurf des Landkreises wird weiterhin am
so genannten „dezentralen Modell“ festgehalten, welches wie folgt aussieht:
·
Kommunen
(Samtgemeinden oder Gemeinden) betreiben weiter die Jugendzentren / Jugendräume
im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
·
Landkreis gibt
einen Zuschuss pro jungem Menschen im Alter von 8 bis unter 25 Jahren (nur
Hauptwohnsitze), die in den Samtgemeinden wohnen (bisher 25,56 € pro jungem
Menschen im Alter zwischen 9 bis einschl. 25 Jahre – zukünftig wahrscheinlich
25,-- € pro jungem Menschen).
·
Der Zuschuss des
Landkreises ist an eine Eigenquote bei der Samtgemeinde von mindestens 50 % der
Kreiszuweisung gekoppelt.
Der
Landkreis möchte diesen Vertrag nur mit den Samtgemeinden im Landkreis – wie
auch der letzte Vertrag aus dem Jahre 1999 – abschließen.
Durch
den Zusammenschluss der Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) gibt es aber eine unterschiedliche Zuständigkeit bei der
Jugendarbeit. In der ehemaligen Samtgemeinde Clenze wurde die offene
Jugendarbeit durch die Samtgemeinde in 5 Jugendtreffs (z. Zt. noch 3 aktive
Jugendtreffs) durchgeführt. Die Kosten für den laufenden Betrieb der
Jugendtreffs wurden von der Samtgemeinde Clenze aufgebracht und die Räume
kostenlos von den Gliedgemeinden zur Verfügung gestellt. In der ehemaligen
Samtgemeinde Lüchow wurde die Jugendarbeit von den Städten Lüchow (W.) und
Wustrow (W.) in ihren beiden Jugendzentren für die gesamte Samtgemeinde
sichergestellt. Die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen wurden jeweils
alleine von den beiden Städten getragen. Ein Zuschuss von der Samtgemeinde
Lüchow als Ausgleich für die geleistete Jugendarbeit in den anderen
Gliedgemeinden gab es direkt nicht. Lediglich die vom Landkreis für die gesamte
Samtgemeinde Lüchow gewährten Zuschüsse wurden auf diese beiden Einrichtungen
verteilt.
Von
Seiten des Landkreises wurde der Wunsch geäußert, dass das pädagogische
Personal in allen Jugendeinrichtungen zukünftig von den Samtgemeinden
beschäftigt wird (wie z. B. bereits in der Samtgemeinde Elbtalaue), um bei
Krankheit oder Urlaub ggf. eine Vertretung durch den Personalpool
sicherzustellen. Die Gebäude und Räume – evtl. auch inkl. der
Unterhaltungskosten für die Jugendarbeit – könnten aber auch weiterhin von den
Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Um
hier möglichst eine einheitliche Lösung für die gesamte neue Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) zu erreichen, hat der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am
20.03.2007 beschlossen, zukünftig die Jugendarbeit im Auftrage des Landkreises zu
übernehmen und die vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgelegte Vereinbarung
abzuschließen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Gliedgemeinden der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) über eine Beteilung an der von der Samtgemeinde aufzubringenden
Gegenfinanzierung zu verhandeln.
Von
Seiten der Stadt Lüchow (W.) müsste in diesem Zusammenhang nun entschieden
werden, ob sie dem neuen Konzept – pädagogisches Personal in allen
Jugendeinrichtungen wird zukünftig von der Samtgemeinde beschäftigt – zustimmt
und somit einen Teilbereich ihrer Zuständigkeit abgibt. Ferner ist auch noch zu
beschließen, in welchem Umfang sich die Stadt Lüchow (W.) zukünftig an den
laufenden Unterhaltungskosten beteiligt. Da der Landkreis anstrebt, den neuen
Vertrag bis zum 30.06.2007 mit den Samtgemeinden abzuschließen, muss ein
entsprechender Ratsbeschluss in der nächsten Zeit herbeigeführt werden.
Bisher
erhält die Stadt Lüchow (W.) über die Samtgemeinde einen jährlichen Zuschuss
pro Jugendlichen im Alter zwischen 9 bis einschl. 25 Jahre von 25,56 €. Im
Gebiet der Stadt waren im Jahre 2006 = 1.852 entsprechende Jugendliche
gemeldet, so dass sich ein Zuschuss von 47.337,12 € ergibt. Da aber in
verschiedenen anderen Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow
keine offene Jugendarbeit durchgeführt wurde, gab es entsprechende Beschlüsse
dieser Gemeinden, ihre Anteile auf die beiden Jugendzentren in Wustrow (W.) und
Lüchow (W.) zu verteilen. Aus dieser Finanzmasse hat die Stadt Lüchow (W.) noch
einen Betrag von 20.665,96 € im Jahre 2006 erhalten, so dass sich ein
Gesamtzuschuss von 68.003,08 € errechnet.
Für
das pädagogische Personal wird die Stadt Lüchow (W.) in diesem Jahr voraussichtlich
67.000,-- € an Personalkosten ausgeben. Zu berücksichtigen ist in diesem
Zusammenhang aber auch, dass bis vor zwei Jahren noch 1 ¾ Planstellen im
Jugendzentrum Lüchow für das pädagogische Personal vorhanden waren und es wegen
der Aufwendungen für die Alterteilzeit in der Ruhephase einen Beschluss gab,
die ¾-Stelle vorübergehend nur mit zwei so genannten 400,--€-Kräften zu
besetzen. Würde man auf Grundlage der alten Stellenbemessung die Personalkosten
für das pädagogische Personal berechnen, ergeben sich hochgerechnet
Personalkosten von rund 83.000,-- € jährlich. Auch die laufenden Sachkosten für
die Jugendarbeit würden zukünftig von der Samtgemeinde getragen. Lediglich die
laufenden Unterhaltungskosten für das Jugendzentrum inkl. der Reinigungskräfte
müssten weiterhin von der Stadt Lüchow (W.) getragen werden.
Allerdings
bedarf es wegen des Überganges bzw. der Gestellung des pädagogischen Personals
an die Samtgemeinde einer Sonderlösung.
Die von der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) angestrebte Veränderung im Bereich des
pädagogischen Personals wäre für die Stadt Lüchow (W.) kostenneutral, da
entsprechende Zuschüsse wegfallen. Einsparungen würde es allerdings im Bereich
der Sachkosten in Höhe von rund 5.000,-- € jährlich geben, da zurzeit ein
Teilbetrag aus den Sachkosten im Unterabschnitt „Jugendzentrum“ auch dem MGH
zur Verfügung steht. Durch vorhandene Reserven in anderen Regionen wäre es
sogar möglich, die zurzeit nicht besetzte ¾-Stelle für die Jugendarbeit in der
gesamten Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit dem vom Landkreis in Aussicht
gestellten Zuschuss evtl. wiederzubesetzen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, dass Jugendzentrum in Lüchow der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) für die offene Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen und sich
auch weiterhin im bisherigen Umfang an den Unterhaltungskosten inkl. der
Reinigung des Gebäudes zu beteiligen.
Das bisher vorhandene
pädagogische Personal soll im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Verfügung gestellt und auch weiterhin im
Jugendzentrum in Lüchow (Wendland) eingesetzt werden. Der Verwaltungsausschuss
wird ermächtigt, mit der Samtgemeinde einen entsprechenden Vertrag auszuhandeln
und abzuschließen.