Betreff
Zukünftige offene Jugendarbeit in den Jugendzentren im Landkreis Lüchow-Dannenberg auf Grund der Kündigung der Vereinbarung durch den Landkreis
Vorlage
097/1
Aktenzeichen
511310ST:Jugendzentrum Vertrag
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Vereinbarung über die regionale Förderung von offener Jugendarbeit in den Jugendzentren zum 31.12.2006 gekündigt. Ziel vom Landkreis ist es, auch im Bereich der offenen Jugendarbeit bei der Bezuschussung eine Einsparung – damals waren ca. 15 % angestrebt – zu erzielen.

 

Im Hinblick auf die im letzten Jahr laufende Vorbereitung auf die Strukturreform wurde mit dem Landkreis die Aussetzung der Kündigung um ein Jahr bis zum 31.12.2007 zu den bisherigen Konditionen vereinbart. Es ist aber erforderlich, zum 01.01.2008 eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.

 

Im vergangenen Jahr wurden durch eine eingesetzte Arbeitsgruppe verschiedene Vorschläge für eine mögliche zukünftige Förderung der offenen Jugendarbeit im Landkreis ausgearbeitet. Bei der Sichtung dieser Konzepte und Haushalte ist die Arbeitsgruppe zu der Einschätzung gekommen, dass eine 15 %-ige Einsparung unter fachlichen Gesichtspunkten kaum zu erreichen ist und zu erheblicher Verschlechterung der Angebotslage führen würde. Da der Landkreiszuschuss laut Zielvereinbarung gesenkt werden soll, würde das bedeuten, dass entweder der kommunale Träger (Samtgemeinden oder Gemeinden) mehr aufbringt oder die Kosten durch Einsparungen gesenkt werden müssen. Ein Lösungsansatz kann darin liegen, die Arbeit der Hauptamtlichen stärker auf die Förderung und Begleitung Ehrenamtlicher zu verlagern. Durch die Ehrenamtlichen könnten dann zusätzliche Angebote im Jugendzentrum angeboten werden.

 

In dem nunmehr vorliegenden Vereinbarungsentwurf des Landkreises wird weiterhin am so genannten „dezentralen Modell“ festgehalten, welches wie folgt aussieht:

 

·          Kommunen (Samtgemeinden oder Gemeinden) betreiben weiter die Jugendzentren / Jugendräume im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

·          Landkreis gibt einen Zuschuss pro jungem Menschen im Alter von 8 bis unter 25 Jahren (nur Hauptwohnsitze), die in den Samtgemeinden wohnen (bisher 25,56 € pro jungem Menschen im Alter zwischen 9 bis einschl. 25 Jahre – zukünftig wahrscheinlich 25,-- € pro jungem Menschen).

 

·          Der Zuschuss des Landkreises ist an eine Eigenquote bei der Samtgemeinde von mindestens 50 % der Kreiszuweisung gekoppelt.

 

Der Landkreis möchte diesen Vertrag nur mit den Samtgemeinden im Landkreis – wie auch der letzte Vertrag aus dem Jahre 1999 – abschließen.

 

Durch den Zusammenschluss der Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gibt es aber eine unterschiedliche Zuständigkeit bei der Jugendarbeit. In der ehemaligen Samtgemeinde Clenze wurde die offene Jugendarbeit durch die Samtgemeinde in 5 Jugendtreffs (z. Zt. noch 3 aktive Jugendtreffs) durchgeführt. Die Kosten für den laufenden Betrieb der Jugendtreffs wurden von der Samtgemeinde Clenze aufgebracht und die Räume kostenlos von den Gliedgemeinden zur Verfügung gestellt. In der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow wurde die Jugendarbeit von den Städten Lüchow (W.) und Wustrow (W.) in ihren beiden Jugendzentren für die gesamte Samtgemeinde sichergestellt. Die damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen wurden jeweils alleine von den beiden Städten getragen. Ein Zuschuss von der Samtgemeinde Lüchow als Ausgleich für die geleistete Jugendarbeit in den anderen Gliedgemeinden gab es direkt nicht. Lediglich die vom Landkreis für die gesamte Samtgemeinde Lüchow gewährten Zuschüsse wurden auf diese beiden Einrichtungen verteilt.

 

Von Seiten des Landkreises wurde der Wunsch geäußert, dass das pädagogische Personal in allen Jugendeinrichtungen zukünftig von den Samtgemeinden beschäftigt wird (wie z. B. bereits in der Samtgemeinde Elbtalaue), um bei Krankheit oder Urlaub ggf. eine Vertretung durch den Personalpool sicherzustellen. Die Gebäude und Räume – evtl. auch inkl. der Unterhaltungskosten für die Jugendarbeit – könnten aber auch weiterhin von den Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellt werden.

 

Um hier möglichst eine einheitliche Lösung für die gesamte neue Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erreichen, hat der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am 20.03.2007 beschlossen, zukünftig die Jugendarbeit im Auftrage des Landkreises zu übernehmen und die vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgelegte Vereinbarung abzuschließen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Gliedgemeinden der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über eine Beteilung an der von der Samtgemeinde aufzubringenden Gegenfinanzierung zu verhandeln.

 

Von Seiten der Stadt Lüchow (W.) müsste in diesem Zusammenhang nun entschieden werden, ob sie dem neuen Konzept – pädagogisches Personal in allen Jugendeinrichtungen wird zukünftig von der Samtgemeinde beschäftigt – zustimmt und somit einen Teilbereich ihrer Zuständigkeit abgibt. Ferner ist auch noch zu beschließen, in welchem Umfang sich die Stadt Lüchow (W.) zukünftig an den laufenden Unterhaltungskosten beteiligt. Da der Landkreis anstrebt, den neuen Vertrag bis zum 30.06.2007 mit den Samtgemeinden abzuschließen, muss ein entsprechender Ratsbeschluss in der nächsten Zeit herbeigeführt werden.

 

Bisher erhält die Stadt Lüchow (W.) über die Samtgemeinde einen jährlichen Zuschuss pro Jugendlichen im Alter zwischen 9 bis einschl. 25 Jahre von 25,56 €. Im Gebiet der Stadt waren im Jahre 2006 = 1.852 entsprechende Jugendliche gemeldet, so dass sich ein Zuschuss von 47.337,12 € ergibt. Da aber in verschiedenen anderen Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Samtgemeinde Lüchow keine offene Jugendarbeit durchgeführt wurde, gab es entsprechende Beschlüsse dieser Gemeinden, ihre Anteile auf die beiden Jugendzentren in Wustrow (W.) und Lüchow (W.) zu verteilen. Aus dieser Finanzmasse hat die Stadt Lüchow (W.) noch einen Betrag von 20.665,96 € im Jahre 2006 erhalten, so dass sich ein Gesamtzuschuss von 68.003,08 € errechnet.

 

Für das pädagogische Personal wird die Stadt Lüchow (W.) in diesem Jahr voraussichtlich 67.000,-- € an Personalkosten ausgeben. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass bis vor zwei Jahren noch 1 ¾ Planstellen im Jugendzentrum Lüchow für das pädagogische Personal vorhanden waren und es wegen der Aufwendungen für die Alterteilzeit in der Ruhephase einen Beschluss gab, die ¾-Stelle vorübergehend nur mit zwei so genannten 400,--€-Kräften zu besetzen. Würde man auf Grundlage der alten Stellenbemessung die Personalkosten für das pädagogische Personal berechnen, ergeben sich hochgerechnet Personalkosten von rund 83.000,-- € jährlich. Auch die laufenden Sachkosten für die Jugendarbeit würden zukünftig von der Samtgemeinde getragen. Lediglich die laufenden Unterhaltungskosten für das Jugendzentrum inkl. der Reinigungskräfte müssten weiterhin von der Stadt Lüchow (W.) getragen werden.

 

Allerdings bedarf es wegen des Überganges bzw. der Gestellung des pädagogischen Personals an die Samtgemeinde einer Sonderlösung.

 


Die von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) angestrebte Veränderung im Bereich des pädagogischen Personals wäre für die Stadt Lüchow (W.) kostenneutral, da entsprechende Zuschüsse wegfallen. Einsparungen würde es allerdings im Bereich der Sachkosten in Höhe von rund 5.000,-- € jährlich geben, da zurzeit ein Teilbetrag aus den Sachkosten im Unterabschnitt „Jugendzentrum“ auch dem MGH zur Verfügung steht. Durch vorhandene Reserven in anderen Regionen wäre es sogar möglich, die zurzeit nicht besetzte ¾-Stelle für die Jugendarbeit in der gesamten Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit dem vom Landkreis in Aussicht gestellten Zuschuss evtl. wiederzubesetzen.

 


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dass Jugendzentrum in Lüchow der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die offene Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen und sich auch weiterhin im bisherigen Umfang an den Unterhaltungskosten inkl. der Reinigung des Gebäudes zu beteiligen.

 

Das bisher vorhandene pädagogische Personal soll im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Verfügung gestellt und auch weiterhin im Jugendzentrum in Lüchow (Wendland) eingesetzt werden. Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, mit der Samtgemeinde einen entsprechenden Vertrag auszuhandeln und abzuschließen.