Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bösel West"
Vorlage
028/2020 ST
Aktenzeichen
612605ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger plant einen Windpark, bestehend aus sechs Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet „Bösel West“ zu errichten.

Die sechs WEA sollen einen Rotordurchmesser von etwa 165 Meter mit einer Narbenhöhe von etwa 165 Meter, einer Leistung von 5-6,5 MW und eine Gesamthöhe von max. 250 Meter haben. Das Vorranggebiet „Bösel West“ liegt auf den Gebietsflächen der Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland), wodurch sich die Notwendigkeit ergeben hat, zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen.

 

Mit den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen wird das Ziel verfolgt, eine planungsrechtliche Feinsteuerung seitens der Gemeinden für die Errichtung der WEA zu erreichen.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 25. November 2019 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bösel West“ gefasst. Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Avacon Netz GmbH, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr, der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände, das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V., der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die ExxonMobil Production Deutschland GmbH eine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Anlagen (Planzeichnung, Begründung und Abwägungsergebnisse) werden nachgereicht.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straße, Wegen und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 028/2020 ST vom 03.06.2020 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs in Form vorgenommen.