Ein Vorhabenträger
plant einen Windpark, bestehend aus sechs Windenergieanlagen (WEA) im
Vorranggebiet „Bösel West“ zu errichten.
Die sechs WEA
sollen einen Rotordurchmesser von etwa 165 Meter mit einer Narbenhöhe von etwa
165 Meter, einer Leistung von 5-6,5 MW und eine Gesamthöhe von max. 250 Meter
haben. Das Vorranggebiet „Bösel West“ liegt auf den Gebietsflächen der Städte
Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland), wodurch sich die Notwendigkeit
ergeben hat, zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen.
Mit den
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen wird das Ziel verfolgt, eine
planungsrechtliche Feinsteuerung seitens der Gemeinden für die Errichtung der
WEA zu erreichen.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 25. November 2019 den
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bösel West“
gefasst. Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die
Avacon Netz GmbH, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,
der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände, das Landesamt für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, die Handwerkskammer
Braunschweig-Lüneburg-Stade, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Landesverband
Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V., der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die ExxonMobil
Production Deutschland GmbH eine Stellungnahme abgegeben.
Die Anlagen
(Planzeichnung, Begründung und Abwägungsergebnisse) werden nachgereicht.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für
Straße, Wegen und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen,
dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr.
028/2020 ST vom 03.06.2020 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b) die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB wird auf der
Grundlage des vorliegenden Entwurfs in Form vorgenommen.