Betreff
137. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Windpark Bösel West"
Vorlage
023/2020 SG
Aktenzeichen
612009SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Ein Vorhabenträger plant einen Bürgerwindpark, bestehend aus sechs Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet „Bösel West“ zu errichten.

Die sechs WEA sollen einen Rotordurchmesser von etwa 165 Meter mit einer Narbenhöhe von etwa 165 Meter, einer Leistung von 5-6,5 MW und eine Gesamthöhe von max. 250 Meter haben.

 

Mit der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die raumordnerisch bereits festgelegte Vorrangfläche nun auch auf der Ebene der vorbereiteten Bauleitplanung als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan soll parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne geändert werden, sodass die geplanten Festsetzungen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden können.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 27. November 2019 den Aufstellungsbeschluss für die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Windpark Bösel West“ gefasst. Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Polizei, die Avacon Netz GmbH, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr, der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände, das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V., der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und die ExxonMobil Production Deutschland GmbH eine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Anlagen (Planzeichnung, Begründung und Abwägungsergebnisse) werden nachgereicht.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 023/2020 SG vom 03.06.2020 beigefügt sind, dargestellt und entschieden und

 

b)           die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs in Form einer öffentlichen Veranstaltung im Parallelverfahren mit der Stadt Wustrow (Wendland) vorzunehmen.