Ein Vorhabenträger
plant einen Bürgerwindpark, bestehend aus sechs Windenergieanlagen (WEA) im
Vorranggebiet „Bösel West“ zu errichten.
Die sechs WEA
sollen einen Rotordurchmesser von etwa 165 Meter mit einer Narbenhöhe von etwa
165 Meter, einer Leistung von 5-6,5 MW und eine Gesamthöhe von max. 250 Meter
haben.
Mit der 137.
Änderung des Flächennutzungsplanes soll die raumordnerisch bereits festgelegte
Vorrangfläche nun auch auf der Ebene der vorbereiteten Bauleitplanung als
Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt werden. Der Flächennutzungsplan
soll parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne geändert werden, sodass die
geplanten Festsetzungen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
entwickelt werden können.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 27. November 2019 den
Aufstellungsbeschluss für die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Sonderbaufläche Windpark Bösel West“ gefasst. Während der 1. Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange haben die Polizei, die Avacon Netz GmbH, das
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, das Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr, der Kreisverband der Wasser-
und Bodenverbände, das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung
Niedersachsen, die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Vodafone Kabel
Deutschland GmbH, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V.,
der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und
die ExxonMobil Production Deutschland GmbH eine Stellungnahme abgegeben.
Die Anlagen (Planzeichnung,
Begründung und Abwägungsergebnisse) werden nachgereicht.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr.
023/2020 SG vom 03.06.2020 beigefügt sind, dargestellt und entschieden und
b) die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der
Grundlage des vorliegenden Entwurfs in Form einer öffentlichen Veranstaltung im
Parallelverfahren mit der Stadt Wustrow (Wendland) vorzunehmen.