Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und Entlastung des Stadtdirektors für das Jahr 2016
Vorlage
029/2020 ST
Aktenzeichen
202501SG:2016/Lüchow
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2016 wurde von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erstellt und ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg – Außenstelle Lüchow – einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis über 990.262,18 € und einem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis von 38.616,79 € ab. Trotz Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten und der Einsparungen bei den Unterhaltungsaufwendungen fällt das ordentliche Ergebnis um 1.255.862,18 € schlechter aus als erwartet. Gründe für die Ergebnisverschlechterung sind insbesondere das geringere Aufkommen an Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie die höheren Abschreibungen, Kreis- und Samtgemeindeumlage. Das außerordentliche Ergebnis setzt sich aus Grundstücksverkäufen, außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachvermögen sowie periodenfremden Erträgen und Aufwendungen zusammen.

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2016 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

 

Plan

 

Ist

Überschrei-

tung

Bereits ge-

nehmigt

Restbe-

trag

Finanzverwaltung

6.800,00

312865,62

25.065,62

0,00

25.065,92

Immobilienmanagement

716.300,00

750.927,54

34.627,54

2.000,00

32.627,54

Verkehrsregelung u. -lenkung

 

0,00

 

51,13

 

51,13

 

51,13

 

0,00

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend, Familie

 

25.700,00

 

27.673,58

 

1.973,58

 

1.973,58

 

0,00

Regionalentwicklungsprozesse

 

3.600,00

 

7.085,00

 

3.485,00

 

3.485,00

 

0,00

Steuern, allgemeine Zuweisungen

 

7.323.100,00

 

8.440.562,50

 

1.117.462,50

 

0,00

 

1.117.462,50

Allgemeine Finanzwirtschaft

 

65.600,00

 

66.657,52

 

1.057,52

 

1.057,52

 

0,00

 

Aufgrund der festgelegten Unerheblichkeitsgrenze (§ 4 Absatz 1 der Hauptsatzung) in Höhe von mehr als 5.000,00 € für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, muss der Stadtrat noch über die Budgets „Finanzverwaltung“, „Immobilienmanagement“ und „Steuern, allgemeine Zuweisungen“ Beschlüsse fassen. Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets können nur zum Teil durch Mehrerträge gedeckt werden.

Ein Beschluss des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets ist nach § 117 NKomVG nur für die innerbetriebliche Leistungsverrechnung erforderlich. Hier sind nachträglich noch Mehraufwendungen im Produkt 28.1.1 „Heimat und Kultur“ in Höhe von 2.589,26 € und im Produkt 36.7.8 „Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend und Familie“ über 50.728,02 € zu genehmigen.

 

Bei Betrachtung der Finanzlage zeigt sich, dass aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.090.076,47 € erzielt werden konnte. Dieser liegt wesentlich über den zu leistenden Tilgungen.

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit von 553.578,78 € konnte zu 46,5 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge, Verkäufe von Sachvermögen und sonstigen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gedeckt werden. Die Finanzierung des aus der Investitionstätigkeit verbleibenden Finanzbedarfs erfolgte durch die Inanspruchnahme des Finanzmittelüberschusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit.

Unter Hinzurechnung des positiven Saldos aus den haushaltsunwirksamen Vorgängen ergibt sich eine Finanzmittelüberdeckung in Höhe von 878.086,14 €, die zur Verbesserung der Liquidität am Jahresende 2016 führt. Der Liquiditätskredit konnte zum 31. Dezember 2016 auf 1.815.603,91 € vermindert werden.

Die Überschreitungen der investiven Budgets setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

·                „Jugend- und Familieneinrichtungen“ – verursacht durch die Mehrausgaben für den Neubau der Skateranlage und die Anschaffung von Geräten für Spielplätze

·                „Straßenreinigung, Winterdienst“ – resultierend aus der im Planansatz nicht vorgesehenen Beschaffung von Müllbehältern mit Aschenbechern

 

Die bisher nicht genehmigten Überschreitungen im investiven Bereich sind ebenfalls noch als über- bzw. außerplanmäßige Aufzahlungen durch den Stadtrat zu genehmigen.

 

Die Bilanz der Stadt Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme über 36.855.998,50 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 35.647.882,21 € ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen über gesamt 21.253,00 € sind insbesondere aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahren bei zwei Gewerbetreibenden erfolgt. Forderungen in Höhe von insgesamt 21.416,03 € (davon bereits in Vorjahren einzelwertberichtigt: 187,80 €) wurden u. a. aufgrund der Restschuldbefreiung nach Beendigung der Wohlverhaltensphase im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren erlassen.

Im Zuge der unentgeltlichen Übertragung bzw. Übernahme von Vermögen im Rahmen der Ab- und Aufstufung von Straßen wurden per Saldo 555.540,02 € dem Reinvermögen zugeführt.

Rückstellungen waren insbesondere für einen möglichen internen Finanzausgleich zwischen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und ihren Mitgliedsgemeinden entsprechend der Zielvereinbarung zum Erhalt einer kapitalisierten Bedarfszuweisung, anhängige Gerichtsverfahren, Rückzahlungen von Konzessionsabgabe und Prüfungsgebühren zu bilden.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow – im Zeitraum vom 2. April 2020 bis 15. Mai 2020 geprüft. Im Prüfungsbericht vom 15. Mai 2020 kommt das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass

 

·                     die finanziellen Verhältnisse – auf den Berichtszeitraum bezogen – weiterhin als angespannt zu bezeichnen sind,

 

·                     der Haushaltsplan eingehalten wurde,

 

·                     die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden,

 

·                     bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

 

·                     sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.6

Finanzverwaltung

25.065,92

11.1.8

Immobilienmanagement

32.627,54

61.1.1

Steuern, allgemeine Zuweisungen

1.117.462,50

 

b)                  die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

28.1.1

Heimatpflege und Kultur

2.589,26

36.7.8

Sonstige Einrichtungen Kinder, Jugend und Familie

 

50.728,02

 

c)                   die Mittel aus den Haushaltsplanüberschreitungen für nachfolgend genannte investive Bereiche über- bzw. außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

„Jugend- und Familieneinrichtungen“

Neubau Skateranlage                                                                                              4.953,41 €

Erwerb von Spielgeräten                                                                                       4.728,48 €

 

Straßenreinigung, Winterdienst

Müllbehälter mit Aschenbecher                                                                         2.109,05 €

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 festzustellen,

 

e)                  die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2016 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2016 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 38.616,79 € zur Deckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis 2016 heranzuziehen,

 

g)                  den für 2016 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis über 990.262,18 € durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis zu reduzieren und den noch verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von 951.645,39 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

h)                  dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.