Im Frühjahr 2019 wurden für den Neubau der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zusätzlich zu den bereits im Haushalt 2019 veranschlagten 250.000,00 € weitere 200.000,00 € genehmigt.
Insgesamt sind derzeit 425.200,00 € im Haushalt veranschlagt. Dies hängt mit der Beschlussfassung aus dem Jahr 2019 zusammen, wonach Mittel aus dem verkauf der Unterkunft in Bösel zur Finanzierung genutzt werden sollten.
Nach derzeitigem Stand werden insgesamt rund 508.000,00 € für die Errichtung der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz benötigt. Die Kostensteigerung ergibt sich aus gestiegenen Baupreisen und zusätzlichem Aufwand aus Brandschutzgründen.
Die Deckung erfolgt aus der Entschädigungssumme der Versicherung für den Brandschaden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
425.200,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV19.110 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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X |
Nein, ÜPL |
82.800,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
Entschädigung Versicherung |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
1.600,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die jährlichen Folgekosten ergeben sich aus den höheren Abschreibungsbeträgen.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 82.800,00 € für den Bau der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zuzustimmen. Die Deckung erfolgt aus der Entschädigung für den Brand in der Obdachlosenunterkunft in Bösel.