Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Errichtung der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz
Vorlage
025/2020 SG
Aktenzeichen
202001SG:Haushalt 2020/SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Frühjahr 2019 wurden für den Neubau der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zusätzlich zu den bereits im Haushalt 2019 veranschlagten 250.000,00 € weitere 200.000,00 € genehmigt.

Insgesamt sind derzeit 425.200,00 € im Haushalt veranschlagt. Dies hängt mit der Beschlussfassung aus dem Jahr 2019 zusammen, wonach Mittel aus dem verkauf der Unterkunft in Bösel zur Finanzierung genutzt werden sollten.

 

Nach derzeitigem Stand werden insgesamt rund 508.000,00 € für die Errichtung der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz benötigt. Die Kostensteigerung ergibt sich aus gestiegenen Baupreisen und zusätzlichem Aufwand aus Brandschutzgründen.

 

Die Deckung erfolgt aus der Entschädigungssumme der Versicherung für den Brandschaden.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

425.200,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV19.110

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

82.800,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Entschädigung Versicherung

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

1.600,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die jährlichen Folgekosten ergeben sich aus den höheren Abschreibungsbeträgen.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 82.800,00 € für den Bau der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zuzustimmen. Die Deckung erfolgt aus der Entschädigung für den Brand in der Obdachlosenunterkunft in Bösel.