Betreff
Kofinanzierung des Fördervorhabens "Neue Wege für neue Räder" des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Vorlage
027/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ stellte der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Verbund mit den Samtgemeinden im Oktober 2019 einen Förderantrag für das Vorhaben „Neue Wege für neue Räder“ und ist für die 2. Antragsrunde zugelassen worden. Der Bundeswettbewerb fördert modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation, die einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen leisten. Finanzschwache Kommunen werden mit 90 % gefördert – eine Förderquote, die alternative Radinfrastrukturprogramme nicht erreichen.

 

Das im Antrag beschriebene Vorhaben zielt darauf ab, die Nutzung des Fahrrads, Pedelecs und anderer Formen der Radmobilität (z.B. Liegeräder, Velomobile) im Alltag zu stärken. Zentrale investive Maßnahmen im Antrag sind:

 

  1. Die Einrichtung von Radvorrangrouten, zur Verbindung von Grundzentren mit dem Mittelzentrum Lüchow (Wendland). Hierfür werden die drei Ortsverbindungswege zwischen a) Wustrow (Wendland) und Lüchow (Wendland) b) Clenze und Lüchow (Wendland) sowie c) Dannenberg und Hitzacker für den Antrag in Betracht gezogen. Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen sind nicht förderfähig.
  2. Die Errichtung von Fahrradboxen (z.B. am ZOB Dannenberg und ZOB Lüchow, an den Bahnhöfen in Hitzacker und Dannenberg) sowie modernen Radabstellanlagen (z.B. am Schulzentrum Lüchow und der Oberschule in Hitzacker).
  3. Die Ausweitung des Verleihs „neuer Räder“ (u.a. Pedelecs, S-Pedelecs, E-Lastenräder, Liegerad, Velomobil) zum Alltagstest durch Einwohner/innen in Lüchow-Dannenberg.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die Stadt Lüchow (Wendland), die Stadt Wustrow (Wendland), der Flecken Clenze, die Gemeinde Küsten sowie die Gemeinde Luckau (Wendland) gehören zu den Straßenbaulastträgern der Streckenabschnitte Lüchow-Wustrow und Lüchow-Clenze, die in der Vorhabenbeschreibung als Radvorrangroute ausgebaut werden sollen.

 

Der Förderantrag für dieses Verbundvorhaben musste bereits zum 15. Juni 2020 durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg fristgerecht eingereicht werden. Vorbehaltlich der politischen Beschlüsse wurde dem Landkreis ein „Letter of Intent“ ausgestellt, indem vorbehaltlich zugesichert wurde, das Verbundvorhaben im Rahmen unserer planerischen, finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten zu unterstützen.

 

Die Kofinanzierung dieser Baumaßnahmen sollte durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erfolgen. Die beteiligten Gemeinden müssten die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen. Hierfür werden die Gemeinden angehalten, die erforderlichen politischen Beschlüsse zu fassen. 


Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr

 

Geplant ist die Durchführung der Baumaßnamen (im Zuge der Antragstellung) für die Haushaltsjahre 2023/2024, die dann kalkulierten Mittel werden jeweils in den Haushaltsjahren veranschlagt:

 

 

Verbundvorhaben Kosten insgesamt:                   4.866.475,96 €

  davon                                   Kosten:                       Förderung:        Eigenanteil:

  SG Lüchow (Wendland) :    3.104.100,00 €     2.793.690,00 €   310.410,00 €

  Landkreis Lüchow-Dbg.                 1.028.375,96 €                   925.538,36 €   102.837,60 €

  SG Elbtalaue                          734.000,00 €        660.600,00 €     73.400,00 €

 

Die Kosten der Samtgemeinde teilen sich wie folgt auf:

Strecke Lüchow - Clenze:                                           Kosten =  1.024.300,00 € 

Strecke Lüchow - Wustrow (Wendland): Kosten =  2.079.800,00 €

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Vorbehaltliche der Bewilligung durch den Fördermittelgeber umfasst das Gesamtvorhaben 4.866.475,96 € Projektvolumen über vier Jahre (voraussichtlich September 2021 bis September 2025). Ein Großteil der Investitionen (ca. 3 - 4 Mio. €) wird für die Errichtung der Radvorrangrouten benötigt, wobei die entsprechenden Eigenanteile zuzüglich der nicht förderfähigen Planungskosten durch die zuständigen Samtgemeinden sowie durch den Landkreis zu tragen sind. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Haushaltsjahre erfolgt im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung.

 

Personalkosten sind nicht förderfähig. Das Verbundvorhaben soll federführend durch die zukünftige Stabstelle Klimaschutz und die Mobilitätsagentur Wendland/Elbe in Kooperation mit den zuständigen Fachdiensten des Landkreises sowie den Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Elbtalaue umgesetzt werden.


Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Verbundvorhaben „Neue Wege für neue Räder“ des Landkreises Lüchow-Dannenberg – vorbehaltlich der Bewilligung – in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 finanziell zu unterstützen und die Kofinanzierungsmittel im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen.