Betreff
Zahlung eines Betriebskostenzuschusses an den Wendland Regionalmarketing e. V. zur Förderung der Vereinszwecke; hier: Betrieb der Tourist-Informationsstelle in Lüchow (Wendland)
Vorlage
028/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Seit 2016 zahlt die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Betriebskostenzuschuss an den Wendland Regionalmarketing e. V. (WRM) zur Förderung der Vereinszwecke und im speziellen zum Betrieb der Tourist-Informationsstelle (TI) am Busbahnhof in Lüchow (Wendland).

In 2016 belief sich der Zuschuss auf 96.000,00 € plus einmalig 10.000,00 €, in den Folgejahren auf 96.000,00 € p.a.

Die TI wird durch das WRM mit zwei Kräften an 6 Tagen in der Woche betrieben.

Die Tätigkeit des WRM beinhaltet u.a.:

 

  • Betreiben eines Bürger- und Informationszentrums für Bürger, Gewerbetreibende, Vereine, Touristen etc. an zentraler Stelle in Lüchow (Wendland).
    • Beratung und Vermittlung im touristischen Bereich (inklusive Übernachtungsmöglichkeiten)
    • Entwicklung touristischer Angebote und der Beherbergungsstrukturen auch über die Grenzen der Samtgemeinde hinaus und in Abstimmung mit den Samtgemeinden Elbtalaue und Gartow
    • Netzwerkbildung innerhalb der Samtgemeinde und mit Partnern außerhalb des Landkreises (Uelzen, Altmark, Dahlenburg etc.)
    • Orientierungshilfe geben betr. Freizeit- und Serviceangeboten sowie der kommunalen Infrastruktur
  • Unterstützung von Handel und Gewerbe bei der Entwicklung von Marketingkonzepten, Werbemaßnahmen und Kampagnen
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften und zur Unterstützung des Zuzugs von Menschen in das Wendland
  • Zusammenarbeit mit dem Landkreis betr. Außenmarketing, Teilhabe an den Fachbeiratssitzungen (COMPASS)

 

Im Jahr 2016 hat das WRM von den 106.000,00 € nur 78.000,00 € in Anspruch genommen, in 2017 nur 86.000,00 € der bereitgestellten 96.000,00 €. Nach dieser Anlaufphase wurde in 2018 und 2019 jeweils die volle Summe abgerufen.

 

Pandemie bedingt werden in 2020 voraussichtlich nur max. 60.000,00 € abgerufen werden.

Auch zukünftig wird das WRM den Zuschuss nur in der Höhe abrufen, wie er für den vereinbarten Zweck notwendig ist.

 

Auf der Ebene des Landkreises wird neben der Außenvermarktung durch einen externen Anbieter 2021 auch ein Destinationsmanagement betrieben, das als Bindeglied zwischen den örtlichen TIs und dem Außenmarketing agieren soll. Die Verantwortung des Betreibens ihrer TIs liegt weiter bei den Samtgemeinden.

Der Weiterbetrieb der TI in Lüchow (Wendland) wird seitens der Verwaltung als alternativlos angesehen. Das WRM wird als zusätzliche Aufgabe die Buchhaltung für das von der Samtgemeinde initiierte Projekt „Carsharing“ übernehmen. Außerdem ist die TI Bestandteil von Plänen auf städtischer Ebene (Amtsturm-Museum mit integrierter TI).

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den  Zuschuss über 96.000,00 € p.a. auch für die kommenden 4 Jahre durch die Samtgemeinde zu leisten. Die zeitliche Schiene ist analog der des Landkreises betr. Außenmarketing (3 Jahre plus einjährige Verlängerungsmöglichkeit).


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

96.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

96.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Es entstehen der Samtgemeinde jährliche Kosten in Höhe von max. 96.000,00 €.

Diese Summe ist jährlich über den Haushaltsbeschluss abzudecken.

 


Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass dem Wendland Regionalmarketing e. V. zur Erfüllung seiner Vereinszwecke, hier zum Betrieb einer Tourist-Informationsstelle in Lüchow (Wendland), ein Zuschuss in Höhe von 96.000,00 € p.a. für die Jahre 2021 bis 2024 gezahlt wird. Die Samtgemeinde wird im Jahr 2024 über die weitere Handhabung neu  beschließen.