Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt 12.6.1 für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
029/2020 SG
Aktenzeichen
370600SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsjahr 2017 sind im Produkt „Brandschutz“ Aufwendungen in Höhe von insgesamt 521.900,00 € (ohne Personalaufwendungen und Abschreibungen) geplant gewesen. Am 21. Juni 2018 wurde durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bereits eine Budgetüberschreitung für das Haushaltsjahr 2017 von insgesamt 81.944,36 € (davon außerplanmäßig 54.967,86 € und überplanmäßig 26.976,50 €) genehmigt, sodass insgesamt 603.844,36 € zur Verfügung standen. Tatsächlich benötigt wurden 608.024,45 €, sodass noch weitere 4.180,09 € überplanmäßig genehmigt werden müssen. Dieser Betrag ist durch nachträgliche Personalkostenforderungen aufgrund von Hilfeleistungseinsätzen entstanden, die erst nach Beschlussfassung bei der Samtgemeinde eingereicht worden sind.

 

Die Haushaltsmittel sind überwiegend wie folgt verwendet worden:

 

·                Sirenen und Hydranten 119.000,00 €

·                Erwerb geringw. Vermögen, Handlampen, Ladegeräte, etc. 7.000,00 €

·                Dienst- und Schutzkleidung 83.000,00 €

·                Haltung von Fahrzeugen 109.000,00 €

·                Aus- und Fortbildung 33.000,00 €

·                Bes. Aufwendungen für Beschäftigte (Verdienstausfall) 24.000,00 €

·                Miete Unterrichtsräume 4.000,00 €

·                Zuschüsse Kameradschaftskasse für 57.000,00 €

·                Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 55.000,00 €

·                Inanspruchnahme FTZ 62.000,00 €

·                Aufwandsentschädigungen 52.000,00 €

·                Telefonkosten und Rettalarm 3.000,00 €

·                Gebäudeinhaltsversicherungen 2.000,00 €

 

Diese Mehraufwendungen können durch Mehrerträge (gebührenpflichtige Hilfeleistung) im Produkt „Brandschutz“ gedeckt werden.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr:

4.180,09

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

825.800,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

12.6.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

X

Nein, ÜPL

4.180,09

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

3321000

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die überplanmäßige Ausgabe im Budget 12.6.1 „Brandschutz“ in Höhe von 4.180,09 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im Produkt „Brandschutz“.