Betreff
Bebauungsplan "Königsberger Straße/Eichendorffstraße - 1. Änderung" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
039/2020 ST
Aktenzeichen
612605 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Jahr 2017 hat ein Investor die Aufstellung des Bebauungsplanes „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ beantragt.

Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 434/1 und 407, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Areal der ehemaligen Berufsbildenden Schule). Ziel war es, auf dem Flurstück 434/1 und dem vorderen Teil des Flurstückes 407, Flur 5, Gemarkung Lüchow, ein Mischgebiet (Mi) festzusetzen. In diesem Bereich sollten ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sowie eine Seniorenresidenz mit ca. 90 Pflegeplätzen mit entsprechenden Stellplätzen entstehen. Am 19. Juni 2018 hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) den Bebauungsplan „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

 

Im Monat Mai dieses Jahres wurde vom Investor nun ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Grund dafür sei, dass der Investor über zwei Jahre versucht habe, das MVZ zu verwirklichen, allerdings keine Ärzte bzw. Klinikbetreiber gefunden habe.

 

Nun hat sich der Investor entschieden, auf dieser Fläche, statt des vorherigen geplanten MVZ ein Gebäude mit 28 Wohnungen (Betreutes + Service Wohnen) sowie eine ambulant betreute Wohngemeinschaft (Intensivpflege 24h) mit 10 Einheiten zu errichten.

 

Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ notwendig, da dieser entlang der Königsberger Straße ein Mischgebiet ausweist. Diese Festsetzung muss in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden, da es sich bei dem neuen Vorhaben um eine Wohnnutzung handelt.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet. Die übrigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Amtliche Bekanntmachungen) werden erst von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Investor in Rechnung gestellt. Hierüber wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.  

 

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

900,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

36.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000

Höhe:

900,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Königsberger Straße/Eichendorffstraße – 1. Änderung“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst das Flurstück 407/4, Flur 5, Gemarkung Lüchow.