Im Jahr 2017 hat
ein Investor die Aufstellung des Bebauungsplanes „Königsberger
Straße/Eichendorffstraße“ beantragt.
Der Geltungsbereich
des vorgenannten Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 434/1 und 407, Flur 5,
Gemarkung Lüchow (Areal der ehemaligen Berufsbildenden Schule). Ziel war es,
auf dem Flurstück 434/1 und dem vorderen Teil des Flurstückes 407, Flur 5, Gemarkung
Lüchow, ein Mischgebiet (Mi) festzusetzen. In diesem Bereich sollten ein
medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) sowie eine Seniorenresidenz mit ca. 90
Pflegeplätzen mit entsprechenden Stellplätzen entstehen. Am 19. Juni 2018 hat
der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) den Bebauungsplan „Königsberger
Straße/Eichendorffstraße“ als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Im Monat Mai dieses
Jahres wurde vom Investor nun ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
gestellt. Grund dafür sei, dass der Investor über zwei Jahre versucht habe, das
MVZ zu verwirklichen, allerdings keine Ärzte bzw. Klinikbetreiber gefunden
habe.
Nun hat sich der
Investor entschieden, auf dieser Fläche, statt des vorherigen geplanten MVZ ein
Gebäude mit 28 Wohnungen (Betreutes + Service Wohnen) sowie eine ambulant
betreute Wohngemeinschaft (Intensivpflege 24h) mit 10 Einheiten zu errichten.
Hierfür ist die
Änderung des Bebauungsplanes „Königsberger Straße/Eichendorffstraße“ notwendig,
da dieser entlang der Königsberger Straße ein Mischgebiet ausweist. Diese
Festsetzung muss in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert werden, da es sich
bei dem neuen Vorhaben um eine Wohnnutzung handelt.
Der Städteplaner
wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet. Die übrigen Kosten für
die Aufstellung des Bebauungsplanes (Amtliche Bekanntmachungen) werden erst von
der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem
Investor in Rechnung gestellt. Hierüber wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
900,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
36.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
|
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000 |
Höhe: |
900,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
|
Ja |
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Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Königsberger Straße/Eichendorffstraße – 1. Änderung“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst das Flurstück 407/4, Flur 5, Gemarkung Lüchow.