Ein Vorhabenträger
beabsichtigte, auf dem Flurstück 31/9, Flur 5, Gemarkung Lüchow, ein
Mehrfamilienhaus (12 WE) zu errichten. Hierzu wurde bereits eine Bauvoranfrage
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht und positiv beschieden.
Am 29. Mai 2019
fand ein Gespräch bei und mit der Kreisverwaltung zur vorgenannten
Bauvoranfrage statt.
Es wurde
vorgeschlagen, dass Vorhaben „größer“ zu denken und nicht nur ein Wohnhaus,
sondern zwei oder drei Wohnhäuser zu errichten. Aus der Idee heraus ist nun
eine konkrete Anfrage geworden. Der Vorhabenträger möchte auf den Flurstücken
31/9 und 29/85, Flur 5, der Gemarkung Lüchow, die Mehrfamilienhäuser
platzieren. Das Flurstück 29/85, Flur 5, der Gemarkung Lüchow, gehört der Stadt
Lüchow (Wendland). Auf diesem Grundstück befindet sich ein Teil des
öffentlichen Spielplatzes. Sollte der Vorhabenträger einen Teil des städtischen
Grundstückes kaufen wollen, ist der Spielplatz auf den erworbenen Grundstücken
zu erhalten und öffentlich zugänglich zu machen.
Es soll auch das
Flurstück 31/10, Flur 5, Gemarkung Lüchow, in das Plangebiet mit einbezogen
werden. Für die Fläche, die einer Erbengemeinschaft gehört, wurde bislang keine
Verkaufsbereitschaft signalisiert. Das Flurstück soll dennoch in den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen werden, damit ein
städtebauliches Gesamtkonzept erarbeitet werden kann.
Da das Interesse
der Stadt Lüchow (Wendland) sehr hoch ist, die städtebauliche Entwicklung
voranzutreiben, wurde in den Fachausschusssitzungen am 12. März 2020 hierzu
Bereitschaft signalisiert und bestätigt, dass die Stadt Lüchow (Wendland) sich
an den anfallenden Kosten für die erforderliche Aufstellung der 6. Änderung des
Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ beteiligt. In einer
Vorabstimmung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde festgelegt, dass das
vereinfachte Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) keine Anwendung finden
kann.
Die Beauftragung
des Städteplanungsbüros erfolgte durch den Vertragspartner. Hier wurde bereits
Frau Wübbenhorst vom Büro Mehring beauftragt.
Der
Verwaltungsausschuss hat am 8. Juni 2020 den städtebaulichen Vertrag positiv
beschlossen.
Die Gesamtkosten
für die Aufstellung des Bebauungsplanes belaufen sich auf ca. 22.000,00 €. Es
wurde vorgeschlagen, eine Kostenteilung von 50/50 zwischen Stadt und
Vorhabenträger nach Abschluss der Planungen vorzunehmen. Der Stadt Lüchow
(Wendland) entfallen somit Kosten in Höhe von 11.000,00 €.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
11.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
36.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1. |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich der
Tarmitzer Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der Änderung des
Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10
und 29/85, Flur 5, Gemarkung Lüchow.