Ein Vorhabenträger
beabsichtigt, auf seinem Betriebsgelände ein neues Handels- und
Verwaltungsgebäude, in das der Vorhabenträger integriert werden soll, zu planen
und zu bauen. Zudem sind die Erweiterung der Lagerkapazitäten sowie ein Ausbau
des Raiffeisenwarenhandels angedacht. Zusätzlich sollen perspektivisch auch
weitere raiffeisentypische Dienstleistungsangebote und Fachmärkte am Standort
entwickelt werden können. Um das Vorhaben zu ermöglichen, ist die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Am Brennereiweg“ erforderlich.
Der Städteplaner wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet. Die übrigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Amtliche Bekanntmachungen) werden erst von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt. Hierüber wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
900,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
36.000,00 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1 |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
X |
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
X |
Ja |
||
|
Nein, ÜPL |
|
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
|
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
X |
Nein |
|
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
|
Nein |
||||||
X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000 |
Höhe: |
900,00 |
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
|
Ja |
||
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Am Brennereiweg“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst die
Flurstücke 15/27, 15/250, 15/128, 15/119, 15/42, 15/41, 15/40, 15/39, 15/243,
15/246, 15/253, 15/254, 15/256, 15/257, 19/14, 19/13, 19/12, 18/3, 412/64 tlw.,
41/4 tlw., Flur 6 , Gemarkung Lüchow.