Betreff
Bebauungsplan "Am Brennereiweg" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
043/2020 ST
Aktenzeichen
612605ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger beabsichtigt, auf seinem Betriebsgelände ein neues Handels- und Verwaltungsgebäude, in das der Vorhabenträger integriert werden soll, zu planen und zu bauen. Zudem sind die Erweiterung der Lagerkapazitäten sowie ein Ausbau des Raiffeisenwarenhandels angedacht. Zusätzlich sollen perspektivisch auch weitere raiffeisentypische Dienstleistungsangebote und Fachmärkte am Standort entwickelt werden können. Um das Vorhaben zu ermöglichen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Brennereiweg“ erforderlich.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet. Die übrigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Amtliche Bekanntmachungen) werden erst von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt. Hierüber wurde bereits ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

900,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

36.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000

Höhe:

900,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Am Brennereiweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke 15/27, 15/250, 15/128, 15/119, 15/42, 15/41, 15/40, 15/39, 15/243, 15/246, 15/253, 15/254, 15/256, 15/257, 19/14, 19/13, 19/12, 18/3, 412/64 tlw., 41/4 tlw., Flur 6 , Gemarkung Lüchow.