Der Koalitionsausschuss des Bundes hat am 22. April 2020 beschlossen, Schülerinnen und Schüler mit 500 Mio. € beim digitalen Lernen zu unterstützen. Das „Sofortausstattungsprogramm“ für mobile Endgeräte ist eine Ergänzung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Niedersachsen erhält danach 47.049.650,00 €.
Mit dem Sofortausstattungsprogramm sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht zu Hause zu ermöglichen. Dafür sollen alle Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich keine eigenen Geräte leisten können, mit mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets) ausgestattet werden. Förderfähig sind alle entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März 2020. Für das konkrete Verfahren vor Ort wurden eine Handreichung sowie ein Musterleihvertrag erarbeitet, der Schulträgern und Schulleitungen in der Ausgestaltung des Verfahrens als Orientierung dienen soll.
Antragsberechtigt ist der jeweilige Schulträger. Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erhält aus dem Sofortausstattungsprogramm 30.176,00 €. Ein entsprechender Antrag wurde mit Datum vom 21. Juli 2020 gestellt. Die Haushaltsmittel in Höhe von 30.176,00 € müssen im Haushalt 2020 außerplanmäßig in Einnahme und Ausgabe zur Verfügung gestellt werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
30.176,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
21.1.1 |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
416001 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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x |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3141000 |
Höhe: |
30.176,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
x |
Nein |
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Ja |
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Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Sofortausstattung der Grundschulen im Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mit mobilen Endgeräten Mittel in Höhe der Förderrichtlinie von 30.176,00 € zur Verfügung zu stellen.