Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Produkt 36.5.1 (Kindertagesstätten)
Vorlage
033/2020 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan 2020 wurden für das Produkt 36.5.1 „Kindertagesstätten“ insgesamt Aufwendungen (ohne Personalkosten und nach Abzug der 10 %-Kürzung) in Höhe von 1.097.200,00 € veranschlagt.

Für die kleinen Kitas waren davon 135.000,00 €, für die Kita-Finanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung an den Landkreis 950.000,00 € und 12.200,00 € für die Finanzierung der samtgemeindeeigenen Spielkreise vorgesehen.

Die Abrechnung des Landkreises mit den Kitas ergab jetzt Aufwendungen in Höhe von 1.081.518,76 €. Auch ergab die Abrechnung der kleinen Kita Lemkihaus für das Jahr 2019 Mehraufwendungen in Höhe von rund 10.000,00 €, die die Samtgemeinde über den Defizitausgleich jetzt erstatten muss.

Die Kita-Finanzierung ist im Ansatz um 10% gekürzt worden, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen, weshalb der Ansatz in dieser Größenordnung nicht auskömmlich ist.

Mithin liegen im Produkt „Kindertagesstätten“ Mehraufwendungen in Höhe von rund 135.000,00 € vor, die überplanmäßig bereitgestellt werden sollen.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.232.016,41

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

1.097.200,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

135.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

divers

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Deckung kann durch die Produkte 21.1.1 „Grundschulen“ (34.000,00 €), 54.1.1 „Straßen und Wege“ (50.000,00 €), 36.1.1 „offene Jugendarbeit“ (4.000,00 €), 12.8.1 „Katastrophenschutz (17.000,00 €)  sowie 57.5.1 (30.000,00 €) erfolgen 


Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt 36.5.1 Kindertagesstätten in Höhe von 135.000,00 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die Produkte 12.8.1, 21.1.1, 36.1.1, 54.1.1 und 57.5.1.