Im Haushaltsplan 2020 wurden für das Produkt 36.5.1 „Kindertagesstätten“ insgesamt Aufwendungen (ohne Personalkosten und nach Abzug der 10 %-Kürzung) in Höhe von 1.097.200,00 € veranschlagt.
Für die kleinen Kitas waren davon 135.000,00 €, für die Kita-Finanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung an den Landkreis 950.000,00 € und 12.200,00 € für die Finanzierung der samtgemeindeeigenen Spielkreise vorgesehen.
Die Abrechnung des Landkreises mit den Kitas ergab jetzt Aufwendungen in Höhe von 1.081.518,76 €. Auch ergab die Abrechnung der kleinen Kita Lemkihaus für das Jahr 2019 Mehraufwendungen in Höhe von rund 10.000,00 €, die die Samtgemeinde über den Defizitausgleich jetzt erstatten muss.
Die Kita-Finanzierung ist im Ansatz um 10% gekürzt worden, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen, weshalb der Ansatz in dieser Größenordnung nicht auskömmlich ist.
Mithin liegen im Produkt „Kindertagesstätten“ Mehraufwendungen in Höhe von rund 135.000,00 € vor, die überplanmäßig bereitgestellt werden sollen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.232.016,41 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
1.097.200,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
135.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
divers |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
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Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Deckung kann durch die Produkte 21.1.1 „Grundschulen“ (34.000,00 €), 54.1.1 „Straßen und Wege“ (50.000,00 €), 36.1.1 „offene Jugendarbeit“ (4.000,00 €), 12.8.1 „Katastrophenschutz (17.000,00 €) sowie 57.5.1 (30.000,00 €) erfolgen
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Produkt 36.5.1 Kindertagesstätten in Höhe von 135.000,00 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die Produkte 12.8.1, 21.1.1, 36.1.1, 54.1.1 und 57.5.1.