Im Haushaltsplan 2019 wurden 4.863.200,00 € Kreisumlage eingeplant. Tatsächlich benötigt wurden 5.263.320,00 €.
Der Differenzbetrag von 400.120,00 € muss als überplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG bereitgestellt werden.
Hierfür ist gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 9 NKomVG ein Beschluss des Rates erforderlich.
Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gewährleistet.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
5.263.320,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
4.863.200,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
61.1.1/4372001 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
400.120,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
3111000/206001 |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die nachträgliche Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 400.120,00 €.
Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen der Schlüsselzuweisungen (Sachkonto 3111000, Kostenstelle 206001, Kostenträger 611102).