Betreff
Nachträgliche Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 117 NKomVG für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
034/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Haushaltsplan 2019 wurden 4.863.200,00 € Kreisumlage eingeplant. Tatsächlich benötigt wurden 5.263.320,00 €.

Der Differenzbetrag von 400.120,00 € muss als überplanmäßige Ausgabe gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG bereitgestellt werden.

Hierfür ist gemäß § 58 Absatz 1 Nummer 9 NKomVG ein Beschluss des Rates erforderlich. 

 

Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen gewährleistet.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten der Maßnahme im Haushaltsjahr:

5.263.320,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

4.863.200,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

61.1.1/4372001

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

400.120,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

3111000/206001

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die nachträgliche Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 400.120,00 €.

Die Deckung erfolgt aus den Mehrerträgen der Schlüsselzuweisungen (Sachkonto 3111000, Kostenstelle 206001, Kostenträger 611102).