Betreff
Bebauungsplan "Jeetzelblick" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
046/2020 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger beabsichtigt mehrere Wohnblöcke mit insgesamt 40 bis 50 Wohnungen zu errichten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Jeetzelblick“ umfasst das Flurstück 13/27, Flur 12, Gemarkung Lüchow (ehemaliges NLWKN-Grundstück).

 

Die Wohnblöcke sollen je nach Nachfrage an Wohnungen in mehreren Bauabschnitten entstehen. Es sollen vorwiegend Eigentumswohnungen aber auch Mietwohnungen werden. Die Gebäude sollen mit Tiefgaragen ausgestattet werden.

 

Die Projektidee wurde bereits vom Planungsbüro Wölk anhand einer Präsentation im Verwaltungsausschuss am 31. August 2020 vorgestellt. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet. Die übrigen Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes (Amtliche Bekanntmachungen) werden erst von der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem Vorhabenträger in Rechnung gestellt. Hierüber wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

900,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

36.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000

Höhe:

900,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wegen und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Jeetzelblick“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstück 13/27, Flur 12, Gemarkung Lüchow.