Ein Vorhabenträger
beabsichtigt mehrere Wohnblöcke mit insgesamt 40 bis 50 Wohnungen zu errichten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Jeetzelblick“ umfasst das Flurstück
13/27, Flur 12, Gemarkung Lüchow (ehemaliges NLWKN-Grundstück).
Die Wohnblöcke
sollen je nach Nachfrage an Wohnungen in mehreren Bauabschnitten entstehen. Es
sollen vorwiegend Eigentumswohnungen aber auch Mietwohnungen werden. Die
Gebäude sollen mit Tiefgaragen ausgestattet werden.
Die Projektidee
wurde bereits vom Planungsbüro Wölk anhand einer Präsentation im
Verwaltungsausschuss am 31. August 2020 vorgestellt. Die Präsentation ist als
Anlage beigefügt.
Der Städteplaner
wird direkt vom Vorhabenträger beauftragt und vergütet. Die übrigen Kosten für
die Aufstellung des Bebauungsplanes (Amtliche Bekanntmachungen) werden erst von
der Stadt Lüchow (Wendland) übernommen und nach erfolgtem Satzungsbeschluss dem
Vorhabenträger in Rechnung gestellt. Hierüber wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
900,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
36.000,00 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1 |
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
X |
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
X |
Ja |
||
|
Nein, ÜPL |
|
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
|
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
X |
Nein |
|
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
|
Nein |
||||||
X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000 |
Höhe: |
900,00 |
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
X |
Nein |
|
Ja |
||
Der Ausschuss für
Straßen, Wegen und Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen,
dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Jeetzelblick“ aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Stadt Lüchow (Wendland) umfasst die
Flurstück 13/27, Flur 12, Gemarkung Lüchow.