Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe im Produkt 11.1.8 (Liegenschaftsmanagement)
Vorlage
052/2020 ST
Aktenzeichen
232001ST:0035
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat am 22.09.2020 einen Grunderwerb in der Gemarkung Gollau beschlossen.

Der Eigentümer hat durch seinen Rechtsanwalt am 24.09.2020 mitgeteilt, dass er den von der Stadt angebotenen Kaufpreis unter der Bedingung akzeptiert, dass der Vertrag zeitnah abgeschlossen wird.

 

Für die Finanzierung war in der Sitzungsvorlage eine Kreditaufnahme über den Nachtragshaushalt oder eine Umwidmung von Haushaltsmitteln vorgesehen. Der Nachtragshaushalt ist noch nicht erstellt und damit auch nicht genehmigt. Um den Kaufvertrag dennoch abschließen zu können, ist eine außerplanmäßige Ausgabe durch die Umwidmung von bereits genehmigten Haushaltsmitteln erforderlich.

In diesem Fall könnten die für einen Grundstücksankauf in der Gemarkung Loge (Ackerfläche Saaße) vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,00 € zum Teil für den Grunderwerb in der Gemarkung Gollau verwendet werden.

Für den Grunderwerb in der Gemarkung Gollau werden die Kosten inkl. Grunderwerbssteuer bei 286.529,73 € liegen.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

286.529,73

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

11.1.8

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

INV19.089

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 286.529,73 € im Produkt 11.1.8 (Liegenschaftsmanagement). Die erforderlichen Haushaltsmittel werden von INV19.089 umgewidmet.