Die Schulsozialpädagogin Frau Marion Schwarz wechselt voraussichtlich zum 01.12. 2020 bzw. 01.01.2021 in den Dienst der Niedersächsischen Landesschulbehörde und wird als Schulsozialarbeiterin des Land Niedersachsen in der Astrid-Lindgren-Südkreisschule eingesetzt.
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2020 beschlossen, im Falle der Weiterbeschäftigung wird die Beschäftigte Schwarz ab dem Schuljahr 2020/2021 als Schulsozialpädagogin in den Grundschulen Küsten, Lemgow und Trebel eingesetzt. Sie kann aushilfsweise oder in Ergänzung an der Astrid-Lindgren-Südkreisschule - längstens bis zum 1. Februar 2021 - eingesetzt werden.
Die Grundschulen Küsten, Lemgow und Trebel haben erneut Bedarf an Schulsozialarbeit an ihren Schulen angemeldet. Es ist zu entscheiden, ob die Stelle Schulsozialpädagogik nach dem Wechsel von Frau Schwarz in den Landesdienst für den Einsatz in den Grundschulen Küsten, Lemgow und Trebel neu zu besetzen ist.
Für das Beschäftigungsverhältnis werden für das Jahr 2021 Kosten in Höhe von ca. 54.000,00 € (Entgelt, Jahressonderzahlung, LOB, Sozialversicherungsabgaben) entstehen. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wird voraussichtlich 28,00 Stunden betragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
ca. 54.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
ca. 54.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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x |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
ca. 54.000,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Schul-, Jugend und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat zu vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Stelle Schulsozialpädagogik wird nach dem Wechsel der Schulsozialpädagogin Frau Marion Schwarz in den Landesdienst neu besetzt. Die Stelle wird auf die Grundschulen Küsten, Lemgow und Trebel aufgeteilt. Die Stelle wird zunächst auf zwei Jahre befristet.