Betreff
Beleuchtung am Skatepark Lüchow
Vorlage
055/2020 ST
Aktenzeichen
612805ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Von einigen Jugendlichen wurde kürzlich angefragt, ob am Skatepark eine Flutlichtanlage installiert werden könne. Jetzt käme die dunkle Jahreszeit, sodass der Skatepark am Nachmittag nach der Schule nicht lange nutzbar sei.

Daraufhin hat ein Ortstermin mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugend und Soziales, Frau Bölte, und der Verwaltung stattgefunden. Dabei wurden mögliche Leuchtstandorte benannt. Ein Standort könnte gleich am Anfang des Skateparks liegen. Ein weiterer Standort könnte am jetzigen „Schuhbaum“ liegen.

Ob damit die gesamte Anlage ausgeleuchtet sei, konnte jedoch noch nicht ermittelt werden.

Die Verwaltung hat daraufhin ein Angebot für die Installation dieser beiden Leuchten eingeholt, um in die Diskussion darüber einsteigen zu können.

Bei zwei Leuchten liegt der Angebotspreis bei ca. 5.800,00 €.

Bei der Installation einer Leuchte liegen die Kosten bei ca. 2.500,00 €.

Geprüft werden müsste dabei aus Sicht der Verwaltung, was die Unfallverhütungsvorschriften o.ä. zu dieser Frage  aussagen. Hierfür wäre aus Sicht der Abt. 4 – Kinder/Jugend/Schule/Kultur - ein Architekt zu beauftragen. In einem kurzen Telefonat mit dem Architekten der Anlage sprach dieser von mindestens 4 (bzw. 6) Lichtpunkten für die hiesige Anlage. Auch wäre vorzusehen, dass die Anlage „sich meldet“, bevor sie sich abschaltet, damit die Nutzer der Anlage nicht im Sprung überrascht werden und verunfallen.

Fraglich sei, ob die Stadt für eine Beleuchtung am Skatepark  sorgen möchte und die Verwaltung das Thema weiter verfolgen solle.

 

Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Beleuchtung am Skatepark aufzubereiten, einen Architekten dafür zu beauftragen und das Thema erneut vorzulegen. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

?

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Stromkosten

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es können derzeit noch keine Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen getroffen werden, weil keine Kostenangebote für die Architektenleistung noch für mehr als 2 Lichtpunkte vorliegen. Die Verwaltung bittet in diesem Schritt um eine Meinungsbildung und um eine Richtungsweisung.


Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Beleuchtung am Skatepark aufzubereiten, einen Architekten dafür zu beauftragen und das Thema erneut vorzulegen.  Mittel für die Architektenbeauftragung wären bereit zu stellen.