Am 27. März 2019 wurde vom Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, eine neue Obdachlosenunterkunft in
Tarmitz zu errichten. Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wurden für den Bau
einer Obdachlosenunterkunft, welche in einer Containerbauweise geplant war,
250.000,00 € eingeplant. Da die Obdachlosenunterkunft nach Beschluss des
Samtgemeinderates vom 27. März 2020 in einer Massivbauweise errichtet werden
soll, ist zudem eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 180.000,00 € genehmigt
worden.
Durch gestiegene Baupreise sowie
zusätzlichen Aufwand aus Brandschutzgründen wurde vom Rat in seiner Sitzung vom
1. Juli 2020 noch zusätzlich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 82.800,00
€ genehmigt.
4.800,00 € wurden im Oktober 2019 für den
Bau der Gemeindeverbindungsstraße Lefitz-Schlannau umgewidmet.
Zurzeit steht für den Bau der
Obdachlosenunterkunft in Tarmitz ein Betrag von rund 508.000,00 € zur Verfügung.
Nach Ausschreibung der Gewerke hat sich
herausgestellt, dass die zur Verfügung stehende Summe von 508.000,00 € nicht
ausreicht. In den Gewerken sind Kostensteigerungen nach der Ausschreibung
gegenüber den Kostenschätzungen des Architekturbüros Wölk von teilweise 80 %
vorhanden.
Die bei der Ausschreibung aufgerufenen
Preise sind nach Gesprächen mit Fachplanern auch angemessen.
Das Architekturbüro Wölk ist zur Sitzung des
Samtgemeindeausschusses am 2. November 2020 geladen und wird Stellung zu
den Fehleinschätzungen bei der Kostenschätzung nehmen.
Aktuell sind 15 von 17 Ausschreibungen gelaufen und die Aufträge dazu sind vergeben. Es wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 595.000,00 € ausgegangen, sodass nochmals eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 87.000,00 € genehmigt werden muss.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
508.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
INV19.110 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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x |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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x |
Nein, ÜPL |
87.000,00 |
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
Entschädigung Versicherung |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
Ja, Höhe? |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen
Auswirkungen:
Die Abschreibungen für die Errichtung der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz belaufen sich auf 6.610,00 €/Jahr bei einer Abschreibungsdauer von 90 Jahren.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 87.000,00 € für den Bau der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der Entschädigungssumme der Versicherung für den Brand in der Obdachlosenunterkunft in Bösel.