Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für den Bau der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz
Vorlage
041/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Am 27. März 2019 wurde vom Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, eine neue Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zu errichten. Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wurden für den Bau einer Obdachlosenunterkunft, welche in einer Containerbauweise geplant war, 250.000,00 € eingeplant. Da die Obdachlosenunterkunft nach Beschluss des Samtgemeinderates vom 27. März 2020 in einer Massivbauweise errichtet werden soll, ist zudem eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 180.000,00 € genehmigt worden.

Durch gestiegene Baupreise sowie zusätzlichen Aufwand aus Brandschutzgründen wurde vom Rat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 noch zusätzlich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 82.800,00 € genehmigt.

4.800,00 € wurden im Oktober 2019 für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße Lefitz-Schlannau umgewidmet.

Zurzeit steht für den Bau der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz ein Betrag von rund 508.000,00 € zur Verfügung.

Nach Ausschreibung der Gewerke hat sich herausgestellt, dass die zur Verfügung stehende Summe von 508.000,00 € nicht ausreicht. In den Gewerken sind Kostensteigerungen nach der Ausschreibung gegenüber den Kostenschätzungen des Architekturbüros Wölk von teilweise 80 % vorhanden.

Die bei der Ausschreibung aufgerufenen Preise sind nach Gesprächen mit Fachplanern auch angemessen.

Das Architekturbüro Wölk ist zur Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 2. November 2020 geladen und wird Stellung zu den Fehleinschätzungen bei der Kostenschätzung nehmen.

Aktuell sind 15 von 17 Ausschreibungen gelaufen und die Aufträge dazu sind vergeben. Es wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 595.000,00 € ausgegangen, sodass nochmals eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 87.000,00 € genehmigt werden muss. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

508.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

INV19.110

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

x

Nein, ÜPL

87.000,00

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

Entschädigung Versicherung

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

Ja, Höhe?

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Abschreibungen für die Errichtung der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz belaufen sich auf 6.610,00 €/Jahr bei einer Abschreibungsdauer von 90 Jahren.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 87.000,00 € für den Bau der Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der Entschädigungssumme der Versicherung für den Brand in der Obdachlosenunterkunft in Bösel.