Der Hausmeister der
Grundschule Lüchow mäht auf dem Grundschulgelände die Grünflächen mit einem
Aufsitzmäher, welche vom Bauhof mit deren Gerät nicht oder nur mit größerem
Aufwand gemäht werden können. Außerdem wird mit dem Aufsitzmäher das Laub von
den Grünflächen aufgenommen.
Der Aufsitzmäher verfügt außerdem über einen
Kehrmaschinenaufsatz, mit welchem die befestigten Flächen gesäubert und im
Winter von Schnee befreit werden können.
Dieser Aufsitzmäher wurde im Jahr 2010
beschafft und hat einen Motorschaden. Eine Reparatur ist nicht wirtschaftlich.
Auch die Kehrbürste ist nach zehn Jahren abgenutzt.
Ein vergleichbares Modell mit den benötigten
Anbauteilen für die Kehrmaschine kostet 6.200,00 € brutto.
Die Ausgabe ist im Haushalt nicht veranschlagt und muss außerplanmäßig genehmigt werden. Die Deckung soll über die INV19.026 erfolgen. Hier war in der Altenwohnanlage in Clenze eine Erneuerung von Küchen geplant, welche nicht durchgeführt wurde und das Geld daher zur Verfügung steht.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
6.200,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
INV19.026 |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Abschreibungen i. H. v. 689 € |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.200,00 € für die Beschaffung des Aufsitzmähers einschließlich der Kehrbüste zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus der INV19.026.