Es ist vorgesehen, auf den Flurstücken 36/3, 35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow, Wohnmobilstellplätze zu errichten (siehe Sitzungsvorlage Nr. 056/2020 ST).
Hierfür sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Grundstücke sind nicht beplant bzw. werden im Flächennutzungsplan teilweise als Grünfläche dargestellt.
Um das geplante Vorhaben zu ermöglichen, ist eine Sonderbaufläche auszuweisen.
Gleichzeitig ist bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
50.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
50.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.
Der Ausschuss für Straßen, Wege Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Stellplätze Jeetzeler Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 36/3, 35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow. Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss die Flächennutzungsplanänderung beantragt werden.