Betreff
Bebauungsplan "Stellplätze Jeetzeler Straße" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
057/2020 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Es ist vorgesehen, auf den Flurstücken 36/3, 35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow, Wohnmobilstellplätze zu errichten (siehe Sitzungsvorlage Nr. 056/2020 ST).

 

Hierfür sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Grundstücke sind nicht beplant bzw. werden im Flächennutzungsplan teilweise als Grünfläche dargestellt.

 

Um das geplante Vorhaben zu ermöglichen, ist eine Sonderbaufläche auszuweisen.

Gleichzeitig ist bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

50.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

50.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.


Der Ausschuss für Straßen, Wege Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Stellplätze Jeetzeler Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 36/3, 35/2 und 35/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow. Bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss die Flächennutzungsplanänderung beantragt werden.