Betreff
Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Tarmitz
Vorlage
059/2020 ST
Aktenzeichen
661604ST:Erweiterung/Tarmitz
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Ortsvertrauensmann für den Ortsteil Tarmitz hat mit anliegendem Schreiben beantragt, die Straßenbeleuchtung um sieben Lichtpunkte zu erweitern.

 

Es wird angeregt, dass eine gute Beleuchtung, ausgehend von der Obdachlosenunterkunft bis über die Fußgänger- und Radfahrbrücke nach Lüchow (Wendland), aus Sicherheitsgründen erstellt werden muss.

 

Ein Informativangebot wurde eingeholt. Die Kosten werden rund 22.000,00 € betragen.

 

Die investiven Haushaltsmittel müssten in das Haushaltsjahr 2021 eingeplant werden.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

22.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

22.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

1.000,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                     die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Tarmitz und die gleichzeitige Einplanung der Investivkosten in den Haushaltsplan der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2021.

 

ODER

 

b)                    die Straßenbeleuchtung nicht zu erweitern.