Es ist u. a. vorgesehen, in allen 19 Dörfern, die zum Dorfentwicklungsgebiet gehören, die Straßenbeleuchtung zu erneuern. In diesem Zusammenhang ist auch darüber diskutiert worden, ob in allen Orten einheitliche Leuchten aufgestellt werden.
Bei einer Besprechung im Oktober dieses Jahres haben sich die Gemeindevertreter dafür ausgesprochen, dass jede Gemeinde den Lampentyp selbst bestimmt. Wichtig ist hierbei, dass die Lampe den Anforderungen der Denkmalpflege entspricht und mit dem Welterbeantrag vereinbar ist. Grundsätzlich sollen die Lampen eher in den Hintergrund treten.
Für alle Orte sind zum 15. Oktober 2020 vorsorglich Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklung gestellt worden. Die Gemeinden müssen nun entscheiden, ob sie die Maßnahmen tatsächlich durchführen.
Die Vorplanungen hat das Büro Warnecke durchgeführt. Danach sind in Satemin 12 Lichtpunkte zu erneuern und 2 zu ergänzen.
In Jabel sind 15 Lichtpunkte zu erneuern und ebenfalls 2 zu ergänzen. Die Kosten wurden für beide Dörfer mit insgesamt 315.300,00 € ermittelt.
Hierauf kann eine Förderung von 63 % = 199.000,00 € gewährt werden.
Der Eigenanteil der Stadt würde danach 116.300,00 € betragen. Hiernach ist nach Straßenausbaubeitragssatzung bei einer Kompletterneuerung der Straßenbeleuchtung ein Anliegerbeitrag von 50 % zu erheben.
Die vorgenannten Herstellungskosten berücksichtigen auch eine komplette Erneuerung der Straßenbeleuchtungskabel einschließlich Wiederherstellung der Oberflächen.
Seitens des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, ob die Maßnahmen im Jahr 2021 vorgenommen werden sollen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
315.300,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
||||
x |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
315.300,00 |
€ |
|
|
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
||
|
Nein; |
|||
|
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
|||
x |
Nein |
|||
|
|
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
|
|
|
|
Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
|||
x |
Ja |
||
|
Nein, ÜPL |
|
€ |
|
Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
|
|
|
Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
|||||
|
Nein |
x |
Ja, Höhe? |
2.300,00 |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
|||||||
|
Nein |
||||||
x |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
257.150,00 |
€ |
||
|
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
x |
Nein |
|
Ja |
||
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Fördermittel 199.000,00 €
Beiträge 58.150,00 €
Folgekosten: Abschreibungen abzüglich Auflösungserträge aus Sonderposten
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, im Jahr 2021 die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Jabel und Satemin vorzunehmen.
Der genaue Lampentyp wird zu einem späteren Zeitpunkt durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) festgelegt.