Betreff
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Jabel und Satemin im Rahmen der Dorfentwicklung
Vorlage
060/2020 ST
Aktenzeichen
611002
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Es ist u. a. vorgesehen, in allen 19 Dörfern, die zum Dorfentwicklungsgebiet gehören, die Straßenbeleuchtung zu erneuern. In diesem Zusammenhang ist auch darüber diskutiert worden, ob in allen Orten einheitliche Leuchten aufgestellt werden.

Bei einer Besprechung im Oktober dieses Jahres haben sich die Gemeindevertreter dafür ausgesprochen, dass jede Gemeinde den Lampentyp selbst bestimmt. Wichtig ist hierbei, dass die Lampe den Anforderungen der Denkmalpflege entspricht und mit dem Welterbeantrag vereinbar ist. Grundsätzlich sollen die Lampen eher in den Hintergrund treten.

Für alle Orte sind zum 15. Oktober 2020 vorsorglich Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklung gestellt worden. Die Gemeinden müssen nun entscheiden, ob sie die Maßnahmen tatsächlich durchführen.

Die Vorplanungen hat das Büro Warnecke durchgeführt. Danach sind in Satemin 12 Lichtpunkte zu erneuern und 2 zu ergänzen.

In Jabel sind 15 Lichtpunkte zu erneuern und ebenfalls 2 zu ergänzen. Die Kosten wurden für beide Dörfer mit insgesamt 315.300,00 € ermittelt.

Hierauf kann eine Förderung von 63 % = 199.000,00 € gewährt werden.

Der Eigenanteil der Stadt würde danach 116.300,00 € betragen. Hiernach ist nach Straßenausbaubeitragssatzung bei einer Kompletterneuerung der Straßenbeleuchtung ein Anliegerbeitrag von 50 % zu erheben.

Die vorgenannten Herstellungskosten berücksichtigen auch eine komplette Erneuerung der Straßenbeleuchtungskabel einschließlich Wiederherstellung der Oberflächen.

Seitens des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, ob die Maßnahmen im Jahr 2021 vorgenommen werden sollen.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

315.300,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

315.300,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

x

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

2.300,00

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

x

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

257.150,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

x

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Fördermittel 199.000,00 €

Beiträge 58.150,00 €

Folgekosten: Abschreibungen abzüglich Auflösungserträge aus Sonderposten


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, im Jahr 2021 die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Jabel und Satemin vorzunehmen.

Der genaue Lampentyp wird zu einem späteren Zeitpunkt durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) festgelegt.