Betreff
140. Änderung des Flächennutzungsplanes Lüchow "Tarmitzer Straße Nord" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
046/2020 SG
Aktenzeichen
612009SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ vor. Die Änderung ist nötig, um zwei bis drei Mehrfamilienhäuser (12 WE) zu errichten. Zurzeit stellt der Flächennutzungsplan eine gemischte Baufläche dar. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10, 29/85, Flur 5, Gemarkung Lüchow.

 

Der Städteplaner wird direkt vom Antragssteller beauftragt.

Hier wurde bereits das Büro Mehring beaufragt.

 

Die Kosten der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes Lüchow „Tarmitzer Straße Nord“ werden vom Antragssteller getragen.

 

Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die 140. Änderung des Flächennutzungsplanes Lüchow „Tarmitzer Straße Nord“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der 140. Änderung des Flächennutzungsplanes Lüchow „Tarmitzer Straße Nord“ umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10, 29/85, Flur 5, Gemarkung Lüchow.