/Im August 1995 wurde ein Nutzungsvertrag
zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und dem TSV Bösel von 1893 e. V. zur
Überlassung und Erweiterung des Sportlerheims in Bösel geschlossen. Die
Nutzungsdauer wurde auf 25 Jahre festgelegt, wobei sich der Vertrag um jeweils
ein weiteres Jahr verlängert, wenn nicht schriftlich mit 3-monatiger Frist zum
Jahresschluss gekündigt wird. Der TSV Bösel von 1893 e. V. hat den Vertrag fristgerecht
mit Schreiben vom 3. September 2019 zum 31. Dezember 2019 gekündigt. In § 6 des
Vertrages wurde eine Regelung aufgenommen, dass nach ordentlicher Kündigung das
Gebäude einschließlich sämtlichen Inventars an die Stadt Lüchow (Wendland)
übergeht. Die Stadt Lüchow (Wendland) hat eine Entschädigung in Höhe des
Zeitwertes zu leisten.
Die Verwaltung hat gegenüber dem Rat der
Stadt Lüchow (Wendland) seinerzeit ausgeführt, dass diese Regelung nur für den
Fall aufgenommen wurde, falls die Stadt vor Ablauf des Vertrages eine Kündigung
ausspricht. Dieses ist im Vertrag allerdings nicht festgehalten.
Geregelt wurde die Entschädigung für den
Fall einer ordentlichen Kündigung, wer sie ausspricht ist nicht benannt.
Der Vorstand des TSV Bösel von 1893 e. V.
hat nunmehr beantragt, dem Verein die aus § 6 zustehende Entschädigung
auszuzahlen und erwartet ein Angebot der Stadt Lüchow (Wendland).
Nach juristischer Beratung ist die Forderung
des TSV Bösel von 1893 e. V. aus dem Vertrag berechtigt.
Grundlage für den Zeitwert kann nur der
Herstellungswert der Erweiterung des Vereinsheims aus dem Jahr 1995 sein. Basis
hierfür ist der Verwendungsnachweis gegenüber dem Landessportbund.
Gemäß Angaben des TSV Bösel von 1893 e. V.
sind aufgrund des Verwendungsnachweises folgende Werte anzusetzen:
Zuschuss Landkreis 40.000,00 DM
Zuschuss Stadt
61.535,80 DM
Zuschuss Landessportbund
30.000,00 DM
Eigenleistung TSV Bösel 52.800,00 DM
Maschinenstunden 5.550,00 DM
Gesamtsumme 189.885,80
DM
Laut den Unterlagen in den Akten wurde die
Maßnahme zusätzlich durch Arbeitsleistungen von Dipl.-Ing. Horn (früher
Stelter) im Rahmen der Bauleitung unterstützt. Diese Leistungen wurden auf bis
zu 18.000,00 DM geschätzt. Dieser Wert erscheint aufgrund der Höhe der
Gesamtinvestitionen angemessen.
Daneben wurde die installierte
Heizungsanlage (13.976,13 DM) komplett von der Samtgemeinde Lüchow getragen.
Diese Kosten müssen bei einer Zeitwertberechnung von der Gesamtsumme abgezogen
werden.
Die Förderungen durch Dritte sind ebenfalls
nicht zu berücksichtigen, da diese bereits eine Erstattung für Auslagen
darstellen.
Im privatrechtlichen Bereich ist für die
Nutzung von Gebäuden eine Dauer von 50 Jahren anzusetzen. Da der Verein
privatrechtlich geführt wird, ist diese für die Ermittlung des Zeitwertes
anzusetzen.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung für
die Ermittlung des Zeitwertes:
Gesamtsumme laut Verwendungsnachweis: 189.885,85 DM
./. Zuschuss Stadt 61.535,80 DM
./. Zuschuss Landkreis 40.000,00 DM
./. Zuschuss Landessportbund 30.000,00 DM
./. Heizungsanlage 13.976,13 DM
./. Arbeitsleistung Dipl.-Ing. Horn 18.000,00 DM
Anrechenbare Kosten 26.373,92 DM
Somit ist für die Ermittlung des Zeitwertes
ein Betrag in Höhe von 26.373,92 DM anzuwenden. Zur Vereinfachung wird dieser
in Euro umgerechnet:
26.373,92 DM / 1,95583 = 13.848,77 €
Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ergibt
sich nach 25 Jahren ein Zeitwert von 6.924,38 € (13.848,77 €).
Diese Berechnung wurde dem TSV Bösel von
1893 e. V. mit Schreiben vom 16. März 2020 mitgeteilt.
Daraufhin hat der TSV Bösel von 1893 e. V.
das der Sitzungsvorlage beiliegende Schreiben an die Stadt Lüchow (Wendland)
gerichtet und fordert eine einmalige Zahlung von 10.000,00 € sowie den Erlass
einer Nutzungspauschale von je 600,00 € für die nächsten fünf Jahre.
Es ist zu entscheiden, ob auf die Forderung
des TSV Bösel von 1893 e. V. in der Höhe eingegangen werden soll.
Vertreter des TSV Bösel von 1893 e. V.
werden zur Sitzung eingeladen, um eine Klärung der Angelegenheit
herbeizuführen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
6.924,38 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
Mehreinnahmen
durch den Verkauf der Wohnhäuser in der Tarmitzer Straße |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Abschreibungen i. H. v. 280,00 € |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die Mehreinnahmen durch den Verkauf der Wohnhäuser in der Tarmitzer Straße/Seerauer Straße betragen 20.000,00 €, sodass hinsichtlich der Höhe der Entschädigungszahlung an den TSV Bösel von 1893 e. V. ein Spielraum nach oben besteht.
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dem TSV Bösel von 1893 e. V. gemäß § 6 der Nutzungsvereinbarung vom 29. August 1995 eine Entschädigung in Höhe von 6.924,38 € zu zahlen.
Die Finanzierung der Entschädigungszahlung erfolgt über die Mehreinnahmen au dem Verkauf der Wohngebäude der Tarmitzer Straße/Seerauer Straße.