Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 muss den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen Rechnung getragen werden und die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2018 erneuert werden.
Die Kreditermächtigung dient der Finanzierung der Auszahlungen des Investitionshaushaltes 2018. Da es Verzögerungen bei der Realisierung der geplanten Investitionsvorhaben gab, wurden zu deren Finanzierung noch keine Kredite wie geplant aufgenommen.
Der genehmigte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018 belief sich auf 1.789.600,00 €. Da mehrere eingeplante Maßnahmen nicht durchgeführt wurden, wird nur noch ein Gesamtkreditbedarf in Höhe von 1.424.100,00 € benötigt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamteinnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr für
2018: |
1.424.100,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja |
Zinsen/Tilgung |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2020.