Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
050/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 muss den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen Rechnung getragen werden und die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2018 erneuert werden.

 

Die Kreditermächtigung dient der Finanzierung der Auszahlungen des Investitionshaushaltes 2018. Da es Verzögerungen bei der Realisierung der geplanten Investitionsvorhaben gab, wurden zu deren Finanzierung noch keine Kredite wie geplant aufgenommen.

Der genehmigte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2018 belief sich auf 1.789.600,00 €. Da mehrere eingeplante Maßnahmen nicht durchgeführt wurden, wird nur noch ein Gesamtkreditbedarf in Höhe von 1.424.100,00 € benötigt. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamteinnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr für 2018:

1.424.100,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja

Zinsen/Tilgung

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2020.