Betreff
Entwurf des Haushaltsplanes 2021
Vorlage
065/2020 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit dieser Vorlage wird der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegt.

 

Der Haushaltsplanentwurf wurde bereits in einer gemeinsamen Fraktionssitzung am 08.10.2020 mit einem Fehlbetrag von 490 T€ vorgestellt. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigte die verwaltungsseitigen Mittelanmeldungen und die Beschlussempfehlungen, soweit die Vorlagen bereits vorberaten worden sind. Erst nach Abschluss der Beratungen sollen die weiteren Bestandteile und Anlagen erstellt werden, um den Änderungsumfang zu begrenzen.

Mittlerweile wurde der Ansatz für die Auflösungserträge aus Sonderposten um 114 T€ reduziert, so dass sich der Fehlbetrag auf insgesamt 604 T€ erhöht hat.

 

Nachfolgend wird der Planentwurf komprimiert dargestellt und die wichtigsten Ansätze erläutert.

 

Pandemiebedingte Erleichterungen für die kommunale Haushaltswirtschaft

Mit dem „Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ vom 15.07.2020 hat das Land auch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geändert. Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist die Einfügung des neuen § 182 Absatz 4 NKomVG mit Sonderregelungen für epidemische Lagen von besonderer Bedeutung. Unter der Voraussetzung, dass eine epidemische Lage nationaler oder landesweiter Tragweite offiziell festgestellt wird, gelten unter anderem folgende Erleichterungen für die kommunale Haushaltswirtschaft:

-       Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses sind in der Bilanz gesondert auszuweisen und sollen in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden.

-       Die absolute Verschuldungsgrenze nach § 110 Absatz 7 Satz 1 NKomVG darf überschritten werden.

-       Der Rat kann beschließen, auf ein Haushaltssicherungskonzept zu verzichten, wenn der Fehlbetrag durch die epidemische Lage ausgelöst ist.

-       Über- und außerplanmäßige Aufwendungen ohne Deckung sind zulässig, wenn sie unmittelbar aus der epidemischen Lage resultieren.

 

Ob eine Anwendung der Erleichterungsvorschriften in Betracht kommt, werden der weitere Pandemieverlauf und die zukünftige Kommentierung dieser Vorschriften zeigen.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Gesamtergebnishaushalt stellt die Erträge und Aufwendungen und das Ergebnis dar. Er ist als Anlage 1 beigefügt und zeigt folgendes Ergebnis:

 Der Ergebnishaushalt 2021 weist im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbedarf von - 604 T€ aus. Die ordentlichen Erträge vermindern sich im Vergleich zum Vorjahr um 700 T€. Die ordentlichen Aufwendungen verringern sich im Vergleich zum Vorjahr um 381 T€.

Im außerordentlichen Ergebnis wird die Abwicklung der neu gegründeten „Lüchower Wirtschaftsförderung“ (Einbringung der Grundstücke usw.) dargestellt.

In den Finanzplanungsjahren 2022 bis 2024 sind Fehlbeträge eingeplant.

 

Erläuterung der wichtigsten Erträge des Ergebnishaushaltes

 

Steuern und ähnlichen Abgaben

 

 

Ergebnis

vorl. Ist

Ansatz

Ansatz

Bezeichnung

2019

2020

2020

2021

Grundsteuer A

104.894,85

103.430,24

105.300,00

103.400,00

Grundsteuer B

1.766.803,59

1.772.725,04

1.760.000,00

1.765.000,00

Gewerbesteuer

4.254.627,00

2.182.501,00

4.300.000,00

4.015.000,00

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

3.449.587,00

2.466.716,00

3.397.000,00

3.200.000,00

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

1.036.621,00

818.075,00

948.000,00

925.800,00

Vergnügungssteuer

120.559,77

58.862,25

90.000,00

66.000,00

Hundesteuer

33.016,75

32.056,75

33.200,00

32.000,00

Zweitwohnungssteuer

7.115,73

6.056,17

7.600,00

6.000,00

Summe

10.773.225,69

7.440.422,45

10.641.100,00

10.113.200,00

 

Die Ansätze für Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuer wurden auf Basis der bisherigen Rechnungsergebnisse und der jeweils aktuellen Entwicklung gebildet. Die Erträge aus der Gewerbesteuer betragen aktuell rund 2,1 Mio. €. Der Ansatz für 2021 wurde aufgrund der Annahme, dass die Firmen - auch Industrieunternehmen - wieder „normal“ arbeiten werden, auf gute 4 Mio. € geschätzt.

 

Die Städte und Gemeinden erhalten nach dem Gemeindefinanzreformgesetz 15 % des Aufkommens der Lohn- und Einkommensteuer sowie 12 % aus der Kapitalertragssteuer. Der Gemeindeanteil wird schlüsselmäßig nach dem Steueraufkommen in den Gemeinden verteilt. Grundlage des Verteilungsschlüssels ist die Steuerstatistik unter Berücksichtigung von Jahreseinkommenshöchstbeträgen. Der Ansatz 2021 basiert nicht auf dem Orientierungsdatenerlass, der eine optimistische Steigerung von 7,6 % prognostiziert. Damit wird der pandemiebedingte Einbruch beim Einkommensteueranteil in dem Jahr 2020 nach den Orientierungsdaten bereits im Jahr 2021 wieder kompensiert.

 

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte umfassen die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und sind in Höhe von 68,7 T€ eingeplant. Die Vorjahresplanung sah den gleichen Betrag vor.

 

Die privatrechtlichen Entgelte betragen 633,8 T€, davon entfallen 618,3 T€ auf Mieteinnahmen.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind in Höhe von 26 T€ eingeplant.

Von den eingeplanten 26 T€ entfallen 16 T€ auf die Personalkostenerstattungen der Samtgemeinde für das Archivpersonal.

 

Die Zinserträge werden mit 250 T€ eingeplant, wobei es sich im wesentlichen um die Dividende der Avacon AG handelt.

 

Die sonstigen Erträge werden mit 465 T€ geplant. Dabei handelt es sich zum größten Teil um die Konzessionsabgabe.

 

Erläuterungen der wichtigsten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes

 

Die Personalaufwendungen wurden für 15 Beschäftigte mit 292.600,00 € geplant.

 

Für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Unterhaltung und Bewirtschaftung) werden insgesamt 1.715.900,00 € geplant.

Nach dem vorläufigen Ergebnis 2019 sind 1.559.049,66 € benötigt worden. Der Haushaltsansatz für 2020 beträgt 1.586.700,00 €.

Unter anderem fallen unter diese Position die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (337 T€), die Straßenunterhaltung (202 T€), Bewirtschaftungskosten (232 T€) und Aufwendungen für Bauhofleistungen (669 T€).

 

Die Abschreibungen betragen für das kommende Jahr 1.178.000,00 €.

 

Die Transferaufwendungen werden insgesamt mit 8.402.300,00 € geplant. Die größten Positionen gliedern sich folgendermaßen:

 

 

vorl. Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Bezeichnung

2019

2020

2021

Zuweisungen an Gemeinden

429.347,59

428.800,00

430.300,00

davon u. a. Jugendhilfevereinbarung

324.200,00

324.200,00

324.200,00

Zuschüsse an übrige Bereiche

210.851,89

192.300,00

199.900,00

davon u. a. Unterhaltungsverbände

138.937,18

145.000,00

145.000,00

Dorfgemeinschaften

46.955,64

36.200,00

40.500,00

Gewerbesteuerumlage

647.131,00

378.000,00

335.400,00

Kreisumlage

5.093.122,00

4.467.900,00

4.150.000,00

Samtgemeindeumlage

4.001.728,00

3.510.500,00

3.250.000,00

interner Finanzausgleich

51.700,00

39.900,00

36.700,00

 

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen werden mit insgesamt 718.900,00 € veranschlagt. Davon werden u. a. Personalkostenerstattungen (541 T€), Aufwandsentschädigungen (77 T€) und Geschäftsaufwendungen (37 T€) finanziert.

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzhaushalt werden neben den zahlungswirksamen Vorgängen des Ergebnishaushalts die Investitionen der Stadt Lüchow (Wendland) und deren Finanzierung dargestellt. Der Gesamtfinanzhaushalt ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Investitionen setzen sich aus folgenden Maßnahmen zusammen:

 

INV.-Nr.

Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit

Investition

Zuwendung/Erlös

 

(ohne Erwerb von Finanvermögensanlagen)

Ansatz 2021

Ansatz 2021

Erwerb von Grundstücken

 

 

INV21.029

Grunderwerb

407.000,00 €

 

Summe Erwerb von Grundstücken

407.000,00 €

0,00 €

Baumaßnahmen

 

 

INV18.061

Außenbecken LüBad (Restfinanzierung)

1.344.400,00 €

Förderantrag gestellt

INV21.031

Umbau Wohnhaus Bergstraße

10.000,00 €

 

INV21.032

Buswartehäuschen

6.500,00 €

 

INV21.033

Ausbau Stadtstraßen

200.000,00 €

 

INV21.034

Ausbau Gehwege

80.000,00 €

 

INV21.035

Ausbau Wirtschaftswege

200.000,00 €

 

INV21.037

Wohnmobilstellplätze

450.000,00 €

100.000,00 €

Summe Baumaßnahmen

2.290.900,00 €

100.000,00 €

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

 

 

INV21.030

Spielgeräte Kinderspielplätze

15.000,00 €

 

INV21.030

Küchenerneuerungen Altenwohnungen

17.000,00 €

 

Summe Erwerb von beweglichem Sachvermögen

32.000,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Summe Investitionstätigkeit

2.729.900,00 €

100.000,00 €

Saldo (= eingeplanter Kreditbedarf)

       2.629.900,00 €

 

 

Es ergibt sich im Saldo ein einzuplanender Kreditbedarf von über 2,6 Mio. €.

Bei einem angenommenen durchschnittlichen AfA-Satz von 2,1 % und einem derzeitigen Zinssatz für langfristige Kredite von 2 % ergeben sich durch die eingeplanten Investitionen Folgekosten für Abschreibung und Verzinsung in Höhe von jährlich 108 T€. Hinzu kommen bei einigen Investitionen weitere Folgekosten insbesondere für Unterhaltung und Bewirtschaftung.

 

Eine Übersicht über die freiwilligen Aufwendungen ist der Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Stellenplan ist als Anlage 4 beigefügt worden.

 

Gesamtbeurteilung der Haushaltslage

 

Wie bereits dargestellt vermindern sich die Erträge im Vergleich zum Vorjahr um rd. 700 T€ und die Aufwendungen vermindern sich um rd. 381 T€.


Die Veränderungen bei den Erträgen sind im Wesentlichen auf folgende Ansätze zurückzuführen:

 

                               - 285 T€                Gewerbesteuer

                               - 197 T€                Einkommensteueranteil

                               - 158 T€                Auflösungserträge aus Sonderposten

 

Die Veränderungen bei den Aufwendungen sind im Wesentlichen auf geringere Umlagezahlungen zurückzuführen.

 

Es lässt sich folgendes zusammenfassen:

 

  • Nach dem vorläufigen Ergebnis weist der Haushalt 2021 im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbedarf von 604 T€ aus; abzüglich der Jugendhilfevereinbarung in Höhe von 324 T€ verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 280 T€.
  • Wesentliche Ursache für den Fehlbetrag sind die pandemiebedingten Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil.
  • Sofern eine epidemische Lage nationaler oder landesweiter Tragweite offiziell festgestellt bleibt, ist der Fehlbetrag in der Bilanz gesondert auszuweisen. Eine Deckung des Fehlbetrages soll innerhalb von 30 Jahren erfolgen.
  • Der Kreditbedarf im Haushalt 2021 beträgt 2,63 Mio. €.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor. Eine Entscheidung ist erst im März 2021 vorzunehmen. Es ist die Entscheidung über eine mögliche Förderung des Außenbeckens zur Erweiterung des Ganzjahresbades in Verbindung mit der notwendigen Kreditaufnahme abzuwarten.