Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2007
Vorlage
103/1
Aktenzeichen
202001SG:Haushalt 2007/SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Landkreis hat die Genehmigung zum Haushaltsplan für das HJ 2007 mit folgender Nebenbestimmung versehen, die Bestandteil der Genehmigung ist:

 

"   Bis spätestens Ende April 2007 wird die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

     eine Nachtragssatzung beschließen und dem Landkreis vorlegen.

     In dieser wird insbesondere die Splittung des Samtgemeindeumlagesatzes,

     wie sie § 2 Abs. 4 des Lüchow-Dannenberg-Gesetzes vom 23.05.2006

- Nds. GVBL. S. 215 -  vorsieht, umgesetzt.

 

Im beigefügten 1. Nachtragshaushaltsplan ist neben der gesplitteten Samtgemeindeumlage auch die Abdeckung der Fehlbeträge des Vorjahres veranschlagt.

Beigefügt ist auch der Stellenplan, der keine Erhöhung der Gesamtzahl der Stellen beinhaltet, sondern lediglich im Bereich der Beamtenstellen konkrete Festsetzungen trifft.

Die sich sonst noch im Haushaltsjahr ergebenden Änderungen auch im Hinblick auf eine angekündigte Änderung des Nieders. Finanzausgleichsgesetzes werden in einem weiteren Nachtragshaushaltsplan eingearbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan hat sich der strukturelle Fehlbedarf um 69.080,00 € vermindert.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeinderat beschließt,

 

a)     der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das HJ 2007 nach Vorlage zuzustimmen und

 

b)     dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2007 mit seinen Bestandteilen und Anlagen nach dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen.