Der Landkreis hat die
Genehmigung zum Haushaltsplan für das HJ 2007 mit folgender Nebenbestimmung
versehen, die Bestandteil der Genehmigung ist:
" Bis spätestens Ende April
2007 wird die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
eine Nachtragssatzung
beschließen und dem Landkreis vorlegen.
In dieser wird insbesondere
die Splittung des Samtgemeindeumlagesatzes,
wie sie § 2 Abs. 4 des
Lüchow-Dannenberg-Gesetzes vom 23.05.2006
- Nds. GVBL. S. 215 -
vorsieht, umgesetzt.
Im beigefügten 1. Nachtragshaushaltsplan ist neben der gesplitteten
Samtgemeindeumlage auch die Abdeckung der Fehlbeträge des Vorjahres
veranschlagt.
Beigefügt ist auch der Stellenplan, der keine Erhöhung der Gesamtzahl
der Stellen beinhaltet, sondern lediglich im Bereich der Beamtenstellen
konkrete Festsetzungen trifft.
Die sich sonst noch im Haushaltsjahr ergebenden Änderungen auch im
Hinblick auf eine angekündigte Änderung des Nieders. Finanzausgleichsgesetzes
werden in einem weiteren Nachtragshaushaltsplan eingearbeitet und zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Durch den 1.
Nachtragshaushaltsplan hat sich der strukturelle Fehlbedarf um 69.080,00 €
vermindert.
Der Samtgemeindeausschuss
beschließt, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Samtgemeinderat
beschließt,
a)
der 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das HJ 2007 nach Vorlage zuzustimmen und
b)
dem 1.
Nachtragshaushaltsplan für das HJ 2007 mit seinen Bestandteilen und Anlagen
nach dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen.