Für den Eigenbetrieb
ist für jedes Geschäftsjahr ein Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz, der
Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang - unter Beachtung der Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsgesetzbuches aufzustellen.
Der Jahresabschluss des Kommunal-Service Lüchow zum 31. Dezember 2019
einschließlich Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Der
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg sowie
Jahresabschluss und Lagebericht sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen
beigefügt.
Die Bilanz des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ schließt für das
Geschäftsjahr 2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.053.633,58 € ab. Auf der
Aktivseite werden insbesondere das Sachanlagevermögen im Gesamtwert von
756.109,73 € sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände über insgesamt
297.300,71 € ausgewiesen. Trotz Investitionen (zwei Transporter und ein
Einachsschlepper) sinkt der Gesamtwert des Sachanlagevermögens aufgrund der zu
verrechnenden Abschreibungen. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen
die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aus der Abrechnung von Lieferungen und
Leistung sowie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die samtgemeindeeigenen
Bankkonten. Das Eigenkapital ist durch den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in
Höhe von 44.644,04 € gesunken. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme
beträgt zum 31. Dezember 2019 rund 84,7 % (im Vorjahr: 84,2 %) und ist als gut
zu bezeichnen. Rückstellungen waren insbesondere für Ansprüche aus nicht
abgegoltenen Überstunden und Entgeltnachzahlungen zu bilden.
Die Umsatzerlöse
liegen u. a. wegen der hohen Krankenstände und der aufgrund des milden Winters
ausgebliebenen Erstattungen für die Rufbereitschaft „Winterdienst“ um 115 T€
unter unseren Erwartungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Durch den Einsatz
von Personal, Fahrzeugen und Geräten im Wesentlichen für Arbeiten im
Straßenwesen, in den Grünanlagen und zur Unterhaltung von Gebäuden konnten in
2019 Umsatzerlöse in Höhe von 1.552.681,75 € erzielt werden. Die Materialaufwendungen
sind insbesondere für die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrzeugen
und Geräten sowie den Bedarf an Kraft- und Schmierstoffen angefallen. Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Erstattung von
Verwaltungskosten an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Aufwendungen für
Versicherungen, Gebäudereinigung, EDV sowie Aus- und Fortbildung. Die Einbußen bei den Umsatzerlösen - im Wesentlichen
resultierend aus hohen Krankenstände und den aufgrund des milden Winters nicht
angefallenen Erstattungen für die Rufbereitschaft „Winterdienst“ - führen neben
den Mehraufwendungen aus der Fortbildung eines Beschäftigten zum Meister zur
Ergebnisverschlechterung. Diese kann nicht durch die Einsparungen bei den
Materialaufwendungen und Personalkosten aufgefangen werden, sodass das Jahr
2019 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 44.644,04 € abschließt.
Die Investitionen
des abgelaufenen Geschäftsjahres betrafen insbesondere die Anschaffung von zwei
Transportern, eines Einachsschleppers mit Schlegelmulcher sowie eines Mähkopfs
mit Hammerschlegel für den Fischer-Ausleger. Die in 2019 erwirtschafteten
Abschreibungen reichten zur Finanzierung der Investitionen aus.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 einschließlich Lagebericht wurde
durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg vor Ort im September
2020 geprüft. Mit Datum vom 6. Oktober 2020 wurde ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Von der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 44.644,04 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen,
dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) den
vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum
31. Dezember 2019 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 des
Kommunal-Service Lüchow festzustellen,
b) den
für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 44.644,04 € auf neue Rechnung vorzutragen und
c) der
Betriebsleitung gemäß § 35 EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.