Betreff
Gleichstellungsplan für die Jahre 2021 bis 2023
Vorlage
058/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 9. Dezember 2010 fordert im 4. Teil, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten erstmals bis zum 31. Dezember 2011 jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Der Gleichstellungsplan als solcher und das Ergebnis der Periode ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer den Beschäftigten zur Kenntnis zu geben. Dieses erfolgt mit der jeweiligen Fortschreibung eines neuen Gleichstellungsplans.

Als Grundlage für den neuen Gleichstellungsplanes dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur und der zu erwartenden Veränderungen der Verwaltung und des Kommunal-Service Lüchow zum Stichtag 30. Juni 2020. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Unterrepräsentanzen abzubauen und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zu verbessern.

Die im Gleichstellungsplan festgelegten Zielvorgaben und Maßnahmen müssen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen, Einstellungen, Beförderungen oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, beim Personalabbau sowie bei der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen beachtet werden.

Insbesondere bei kleineren Verwaltungen ist ein Ausgleich der prozentualen Repräsentanzen nicht immer zu erreichen, da oft nur eine oder wenige Personen in einer Entgeltgruppe vertreten sind. Zudem werden die Repräsentanzen der Geschlechter z. B. durch Tätigkeiten beeinflusst, die gesamtgesellschaftlich gesehen überwiegend von einem Geschlecht wahrgenommen werden (z. B. Reinigungsaufgaben). Diese Aspekte können nicht allein mit einer Personalpolitik verändert werden, sondern hier bedarf es langfristiger Projekte und gesellschaftlicher Veränderungen.

Die unter Punkt 5 ausgewiesene Handlungsziele sind dennoch zu beachten. Der Gleichstellungsplan wurde unter Mitwirkung der Verwaltungsleitung und der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates entwickelt.

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.