Die
Obdachlosenunterkunft in Bösel ist am 15. April 2020 abgebrannt. Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020
entschieden, den Vergleichsvorschlag der VGH Versicherung über 350.000,00 €
anzunehmen und die neue Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zu bauen.
Daraufhin wurde das Grundstück mit dem Gebäude
in der Elbe-Jeetzel-Zeitung zum Verkauf angeboten.
Es haben zwei Interessenten ein Kaufangebot
abgegeben, unter der Voraussetzung, dass ein Teil der Gebäude abgerissen wird
und der Öltank stillgelegt bzw. entsorgt wird. Die Angebote sind nachfolgend aufgeführt:
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Kaufangebot 1 |
Kaufangebot 2 |
Gebotener Kaufpreis |
28.690,00 € |
43.000,00 € |
Abriss Hauptgebäude |
- 48.720,00 € |
- 48.720,00 € |
Abriss Nebengebäude |
-------- |
- 4.640,00 € |
Stilllegung Öltank |
- 3.202,76 € |
-3.202,76
€ |
Entsorgung Öltank |
-------- |
- 1.392,00 € |
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Gesamtsumme (brutto) |
-23.232,76 € |
-14.954,76 € |
Bei beiden Angeboten müsste die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) mehr Geld für den Abriss und die Entsorgung investieren, als
sie als Kaufpreis erzielen würde.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
muss entscheiden, ob das Grundstück an einen der Interessenten Verkauft werden
soll oder wie in der Sache weiter vorgegangen werden soll.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja gegebenenfalls, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
23.232,76 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
Entschädigungssumme Versicherung |
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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x |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Sollte sich der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für einen Verkauf des Grundstücks an einen der beiden Interessenten entscheiden, würden für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Kosten nach dem Verkauf in Höhe von 32.232,76 € bzw. 14.954,76 € entstehen. Die Deckung der Summe könnte über die Entschädigung der Versicherung erreicht werden
Ohne!