Betreff
Weiteres Vorgehen bezüglich der Obdachlosenunterkunft in Bösel
Vorlage
059/2020 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Obdachlosenunterkunft in Bösel ist am 15. April 2020 abgebrannt. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 entschieden, den Vergleichsvorschlag der VGH Versicherung über 350.000,00 € anzunehmen und die neue Obdachlosenunterkunft in Tarmitz zu bauen.

Daraufhin wurde das Grundstück mit dem Gebäude in der Elbe-Jeetzel-Zeitung zum Verkauf angeboten.

Es haben zwei Interessenten ein Kaufangebot abgegeben, unter der Voraussetzung, dass ein Teil der Gebäude abgerissen wird und der Öltank stillgelegt bzw. entsorgt wird. Die Angebote sind nachfolgend aufgeführt:

 

Kaufangebot 1

Kaufangebot 2

Gebotener Kaufpreis

28.690,00 €

43.000,00 €

Abriss Hauptgebäude

- 48.720,00 €

- 48.720,00 €

Abriss Nebengebäude

--------

- 4.640,00 €

Stilllegung Öltank

- 3.202,76 €

-3.202,76 

Entsorgung Öltank

--------

- 1.392,00 €

 

 

 

Gesamtsumme (brutto)

-23.232,76 €

-14.954,76 €

 

Bei beiden Angeboten müsste die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) mehr Geld für den Abriss und die Entsorgung investieren, als sie als Kaufpreis erzielen würde.

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) muss entscheiden, ob das Grundstück an einen der Interessenten Verkauft werden soll oder wie in der Sache weiter vorgegangen werden soll.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja gegebenenfalls, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

23.232,76

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

x

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Entschädigungssumme Versicherung

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Sollte sich der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für einen Verkauf des Grundstücks an einen der beiden Interessenten entscheiden, würden für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Kosten nach dem Verkauf in Höhe von 32.232,76 € bzw. 14.954,76 € entstehen. Die Deckung der Summe könnte über die Entschädigung der Versicherung erreicht werden  


Ohne!