Gemäß § 61 Absatz 7
Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) hat der Samtgemeindebürgermeister für
die nicht repräsentative Vertretung eine Allgemeine Vertreterin/einen
Allgemeinen Vertreter.
SGVOR Stelte hat
seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zugestimmt (siehe
Sitzungsvorlage Nr. 101/1). Daher ist es erforderlich, über die allgemeine
Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters zu entscheiden.
Auf Vorschlag des
Samtgemeindebürgermeisters beauftragt der Rat gemäß § 61 Absatz 8 NGO eine
Beamtin oder einen Beamten mit der allgemeinen Vertretung.
Monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 136,00 €.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, Herrn SGOAR Hahlbohm mit der
allgemeinen Vertretung gemäß § 61 Absatz 7 NGO des Samtgemeindebürgermeisters
zu beauftragen.
Die Beauftragung zum
Allgemeinen Vertreter endet zum 31. Oktober 2007, da SGOAR Hahlbohm zu diesem
Zeitpunkt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit tritt.