Betreff
Bestellung einer Allgemeinen Vertreterin/eines Allgemeinen Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters
Vorlage
104/1
Aktenzeichen
103011SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Gemäß § 61 Absatz 7 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) hat der Samtgemeindebürgermeister für die nicht repräsentative Vertretung eine Allgemeine Vertreterin/einen Allgemeinen Vertreter.

 

SGVOR Stelte hat seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zugestimmt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 101/1). Daher ist es erforderlich, über die allgemeine Vertretung des Samtgemeindebürgermeisters zu entscheiden.

 

Auf Vorschlag des Samtgemeindebürgermeisters beauftragt der Rat gemäß § 61 Absatz 8 NGO eine Beamtin oder einen Beamten mit der allgemeinen Vertretung.


Monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 136,00 €.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, Herrn SGOAR Hahlbohm mit der allgemeinen Vertretung gemäß § 61 Absatz 7 NGO des Samtgemeindebürgermeisters zu beauftragen.

Die Beauftragung zum Allgemeinen Vertreter endet zum 31. Oktober 2007, da SGOAR Hahlbohm zu diesem Zeitpunkt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit tritt.