Die niedersächsische
Landesregierung hat durch Verordnung unter anderem festgelegt, dass die Wahl
der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen und die Direktwahl der
Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeister am 12. September 2021
stattfinden.
Grundsätzlich ist
Samtgemeindewahlleiter/in für die Samtgemeindewahl und die Direktwahl der
Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters die
Samtgemeindebürgermeisterin/der Samtgemeindebürgermeister; Stellvertreter/in
ist die Vertreterin/der Vertreter im Amt (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 und Satz 2 des
Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG).
Abweichend davon
kann die Vertretung gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 3 NKWG andere Beschäftigte der
Samtgemeinde als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter berufen.
Für die
vorgenannten Kommunalwahlen und Direktwahl sollen als
Samtgemeindewahlleiter/in
der
Samtgemeindeamtsrat Wilhelm-Andreas Chocholowicz
und als
Stellvertretende
Samtgemeindewahlleiter/in
der
Verwaltungsfachangestellte Dag-Christian Pevestorf
berufen werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Samtgemeindewahlen und
Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters am
12. September 2021 werde der Samtgemeindeamtsrat Wilhelm-Andreas Chocholowicz
zum Samtgemeindewahlleiter und der Verwaltungsfachangestellte Dag-Christian
Pevestorf zum stellvertretenden Samtgemeindewahlleiter berufen.