Betreff
Samtgemeindewahlleitung für die Kommunalwahl 2021
Vorlage
064/2020 SG
Aktenzeichen
123900SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die niedersächsische Landesregierung hat durch Verordnung unter anderem festgelegt, dass die Wahl der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen und die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeister am 12. September 2021 stattfinden.

 

Grundsätzlich ist Samtgemeindewahlleiter/in für die Samtgemeindewahl und die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters die Samtgemeindebürgermeisterin/der Samtgemeindebürgermeister; Stellvertreter/in ist die Vertreterin/der Vertreter im Amt (§ 9 Absatz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG).

 

Abweichend davon kann die Vertretung gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 3 NKWG andere Beschäftigte der Samtgemeinde als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter berufen.

 

Für die vorgenannten Kommunalwahlen und Direktwahl sollen als

 

Samtgemeindewahlleiter/in

 

der Samtgemeindeamtsrat Wilhelm-Andreas Chocholowicz

 

und als

 

Stellvertretende Samtgemeindewahlleiter/in

 

der Verwaltungsfachangestellte Dag-Christian Pevestorf

 

berufen werden. 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Samtgemeindewahlen und Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters am 12. September 2021 werde der Samtgemeindeamtsrat Wilhelm-Andreas Chocholowicz zum Samtgemeindewahlleiter und der Verwaltungsfachangestellte Dag-Christian Pevestorf zum stellvertretenden Samtgemeindewahlleiter berufen.